Bundeskanzler Walter Thurnherr hat nach eigener Aussage mehr Vertrauen ins E-Voting als in jedes andere System, das er auf seinem Computer verwendet. Dagegen ist nichts einzuwenden. Schliesslich gibt ihm die Glaubens- und Gewissensfreiheit nach Artikel 15 unserer Bundesverfassung das Recht, zu glauben, was immer er mag. Und wie es in der Präambel so schön heisst, ist nur frei, wer seine Freiheit gebraucht. Nur: Was unser oberster Beamter im Zusammenhang mit E-Voting glaubt oder nicht, ist vollkommen unerheblich. Wichtig ist nur das Vertrauen des Souveräns. Das Vertrauen des Bundeskanzlers in E-Voting ist unerheblich weiterlesen