Das Bundesgericht – genauer einige seiner Richter – bezeichnen Schweizer Recht als generell nachrangig gegenüber so genanntem Völkerrecht. Jede subalterne Vereinbarung irgendewelcher nicht gewähler internationaler Funktionäre soll sogar über unserer von Volk und Ständen beschlossenen Bundesverfassung stehen. Das macht kein anderes Land mit entwickelter Rechtstradition so.
Wenn jemand die Schweiz isoliert, dann das Bundesgericht weiterlesen