Man mag von Datenschutz halten, was man will. Man mag ihn als „Täterschutz“ kritisieren oder ihn als Menschenrecht preisen. Folgendes dürfte jedoch als ausgemacht gelten: Die erfassten Daten müssen der Wahrheit entsprechen. Weiter sind gelöschte Daten von rechtsanwendenden Behörden auch als gelöscht zu betrachten. Und schliesslich kann es nicht von Letzteren abhängen, ob der Datenschutz Beachtung findet, oder eben nicht. Auch wer das Recht durchzusetzen hat, ist ans Recht gebunden. Das zeichnet den Rechtstaat aus. Ein Chaos, wo es keines geben dürfte weiterlesen