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Die Huren der Mächtigen

Es ist keine Erscheinung unserer Zeit, dass sich Professoren und andere – echte und selbsternannte – Experten der Macht andienen, ja sich zu Huren der Mächtigen machen. Die Geschichte ist voll von Beispielen. Im 3. Reich hatten selbst so brillante Staatsrechtler wie Carl Schmitt keine Mühe damit, den „Willen des Führers“ als rechtliche Grundlage zu anerkennen und zur Basis ihrer Überlegungen zu machen. Wer von den Mächtigen abhängig ist, stellt sich ihnen nicht in den Weg. Intellektuelle und akademische Redlichkeit hin oder her.

Das beste Mittel, um dieser Entwicklung zu begegnen, ist eine funktionierende Demokratie. Und Voraussetzung dafür wiederum ist das Recht, seine Meinung frei äussern zu dürfen. Es ist darum das Natürlichste auf der Welt, dass Demokratie und freie Meinungsäusserung von den Mächtigen und ihren eifrigen Handlangern als lästig, wenn nicht gar bedrohlich empfunden werden. Beides müsse Grenzen haben, heisst es dann. Und als basierte nicht unser ganzer Staat auf dem Willen der Bürger und damit auf demokratischer Grundlage, wird postuliert, das Stimmvolk, das hierzulande immer noch als souverän bezeichnet wird, müsse sich an die Regeln des Rechtsstaates halten. Und wo man sich noch scheut, zum offenen Angriff gegen die direkte Demokratie überzugehen, fordert man deren „Verwesentlichung“ – oder man wählt den Umweg über die Gerichte. An willfährigen Experten und Richtern mangelt es den Mächtigen nie.

Auch der Kampf gegen die freie Meinungsäusserung kommt voran: Um in der Ausländer- und Asylpolitik das Terrain vorzubereiten, wurde eigens eine Antirassismus-Gesetzgebung eingeführt, ein Gesinnungsstrafrecht, ein Fremdkörper in einer freiheitlichen Rechtsordnung. Und nur noch „Experten“ wie Georg Kreis, die sich den politischen Verhältnissen und dem jeweiligen Zeitgeist rascher anpassen als ein Chamäleon, bestreiten noch, dass das Strafrecht als Waffe in der politischen Auseinandersetzung dient. Gleichzeitig lässt sich keinerlei positive Auswirkung der Strafnorm belegen. Im Gegenteil, die Rassismusberichte von Hans Stutz werden jedes Jahr dicker.

Der lösungsorientierte Professor Müller

Wer die Macht hat, braucht nicht zu denken. Er setzt durch, was er für richtig hält. Rechtfertigen muss er sich nicht. Und wenn, hat er dafür seine Helfer. Helfer wie Professor Georg Müller, der jüngst einen Beweis seiner Flexibilität lieferte. Gefragt, ob es beim Entscheid des Nationalrats, die Immunität von SVP-Präsident Toni Brunner aufzuheben, nicht auch um eine politische Frage gehe, gab er gegenüber Radio DRS zu Protokoll, dass dem selbstverständlich so sei, gerade weil es sich eben auch eine politische Frage handle, sei schliesslich die Bundesversammlung zuständig.

Die Antwort ist insofern bemerkenswert, dass Georg Müller einer der Ersten war, die sich mit der Rechtsnatur von Einbürgerungen befassten. Ihm ist es unter anderem zu verdanken, dass Einbürgerungen heute ein reiner Verwaltungsakt sind. Müller war sich auch nicht zu schade, die Resolution zu unterzeichnen, in der eine Schar von Staatsrechtlern zur Ablehnung der Einbürgerungsinitiative der SVP aufriefen.

Hätte Georg Müller den berühmten Einbürgerungsentscheid des Bundesgerichts kritisch auf seine Tragweite hin untersucht, anstatt sich lediglich an der Aussicht auf Masseneinbürgerungen und der damit einhergehenden Senkung des Ausländeranteils zu berauchen, hätte er festgestellt, dass die Lausanner Richter im Grunde nichts anderes getan haben, als den Schutz vor staatlicher Willkür zum höchsten Rechtsgut zu erheben. Wenn das wirklich so gewollt gewesen wäre, müsste also Toni Brunner konsequenterweise den Entscheid des Nationalrats auf Willkür überprüfen lassen können. Genau das hat aber das Bundesgericht in einem anderen Fall unter Berufung auf das untergeordnete Organisationsgesetz abgelehnt. Und was den Fall von Christoph Blocher angeht, der seinerseits eine gerichtliche Überprüfung der Vorkommnisse rund um die GPK verlangt, meldeten sich die Professoren, unter anderem auch Georg Müller, wieder zu Wort: „Wo kämen wir denn da hin, wenn da jeder gegen demokratische Institutionen klagen könnte?“ Jemand erkannte in dieser Anrufung eines Gerichts sogar den Versuch, den Rechtsstaat auszuhebeln. Selbstverständlich blieb derartiger Unsinn in professoralen Kreisen unwidersprochen.

 

Schutz des Privaten ist zentrale Staatsaufgabe

Ein Schaden ist nicht entstanden – und es wird auch keiner entstehen. Genau mit den erforderlichen 60 Stimmen, also äusserst knapp, erfuhr eine Parlamentarische Initiative der Grünen zur Einführung einer Deklarationspflicht für Parteispenden die vorläufige Unterstützung. Bereits jetzt ist klar, dass das Anliegen definitiv scheitern wird, wenn es nach der Beratung durch die zuständige Kommission irgendwann wieder ins Plenum kommt.

Eine grosse Mehrheit des Rates und sicherlich auch der Bevölkerung weiss um die Bedeutung des Privaten und wird den Staat niemals von seiner Aufgabe, es zu schützen, entbinden. Für diese Mehrheit ist klar, dass, wer sein Geld nicht vom Staat erhält, weder diesem, noch der Öffentlichkeit gegenüber rechenschaftspflichtig ist. Wer jedoch, wie der ehemalige Fraktionspräsident der Sozialdemokraten, „totale Transparenz“ verlangt, dem bleibt es freilich unbenommen, auch ohne Zwang, seine Bücher offen zu legen. Die Genossen dürfen gerne mit gutem Beispiel vorangehen.

Der Schutz des Privaten ist eine der zentralen Aufgaben eines Gemeinwesens. Gerade in den zahlreichen, von den Linken geforderten und teilweise durchgesetzten Diskriminierungsverboten, kommt dies zum Ausdruck. Der freiheitliche Rechtsstaat bestimmt die Grenzen, für die Bereiche, in denen der Staat nichts zu suchen hat. Sehr eindrücklich formulierte dies der grosse Staatsmann William Pitt (1759-1806) als er sich im englischen Parlament gegen die Einführung einer Verbrauchssteuer auf Apfelwein und die Absicht der Staatsgewalt, in diesem Zusammenhang Gebäude und Anlagen zu durchsuchen, zur Wehr setzte: „Der ärmste Mann in seiner Hütte kann aller Gewalt der Krone Trotz bieten. Das Haus mag baufällig sein; das Dach mag wanken; der Wind mag hindurchpfeifen; das Unwetter mag eindringen – aber der König darf nicht eindringen; all seine Gewalt darf es nicht wagen, die Schwelle dieser zerfallenen Wohnstatt zu überschreiten.“

Die Debatte im Kantonsrat war lebhaft und sogar hoch stehend. Allerdings gelang es dem Referenten der Sozialdemokraten, das Niveau rasch wieder zu senken, indem er sich mit Inbrunst Kleinkram widmete. Erwähnung verdient allerdings, dass der Vorstoss der Grünen seiner Ansicht nach zu wenig weit geht. Das ist insofern bemerkenswert, als die Sozis offenbar die Grünen links und die SVP rechts überholen wollen. Man darf gespannt sein, ob sie diesen Spagat aushalten.

Hier gelten unsere Regeln

Die Föderation Islamischer Dachorganisationen in der Schweiz (FIDS) und die Koordination Islamischer Organisationen der Schweiz (KIOS) kritisieren das Bundesgerichtsurteil, wonach auch muslimische Schüler am Schwimmunterricht teilzunehmen haben. KIOS-Präsident Farhad Afshar bezeichnet es gar als unzulässig, die Integration über den Verfassungsgrundsatz der Religionsfreiheit zu stellen.

Tatsächlich wäre es bedenklich, das rechtlich kaum fassbare Anliegen nach Integration einem verfassungsmässigen Grundrecht gegenüberzustellen und diesem sogar vorzuziehen. Das hat das Bundesgericht aber gar nicht getan, obwohl dies von oberflächlich arbeitenden Journalisten so kolportiert worden ist. Das Bundesgericht ist lediglich dem uralten Grundsatz nachgekommen, wonach die Berufung auf ein verfassungsmässiges Recht nicht von der Erfüllung verfassungsmässiger Pflichten entbindet. Wäre dem nicht so könnte beispielsweise jemand behaupten, seine Religion verbiete das Bezahlen von Steuern. Es leuchtet ein, dass Derartiges – im Interesse des Gemeinwesens – nicht sein darf.

Gegen einen Dialog mit Muslimen ist nichts einzuwenden. Bei aller Offenheit, ist jedoch unmissverständlich klar zu machen, dass unsere freiheitliche Rechtsordnung, die auf den Werten der Aufklärung basiert, nicht zur Disposition steht. Das haben alle, die hier leben wollen, zu akzeptieren. Ansonsten steht es ihnen frei, sich einen anderen Aufenthaltsort zu suchen.

Der unruhige Nachbar droht wieder einmal

Deutschland ist ein unruhiger Nachbar. Im letzten Jahrhundert wechselte im Durchschnitt alle 20 Jahre das System: Kaiserreich, „Drittes Reich“, Bundesrepublik und DDR und schliesslich das wiedervereinigte Deutschland nach 1989.

Geliebt war Deutschland nie. Das Land glaubte darum immer wieder, sich mit den Mitteln der Macht Respekt verschaffen zu müssen. Im Kaiserreich hiess es, man verlange lediglich auch einen „Platz an der Sonne“. Unter Hitler wurde das Hegemoniestreben mit dem Bedarf nach „Lebensraum im Osten“ begründet. Und heute heisst es wohl, man verlange auch „ein Stück vom Speck“. Vom Speck, in dem sich die Schweiz und andere Länder wie Maden tummelten.

Die jüngsten Angriffe Deutschlands gegen die Schweiz und deren Rechtsordnung, die zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterzeihung differenziert, sind ungehörig. Von Vertretern eines Landes, das den Geheimdienst einsetzt, um in Gestapo-Manier auf illegale Art und Weise Daten über die eigenen Bürger zu beschaffen, brauchen wir uns Derartiges nicht gefallen zu lassen. Die Herren Steinbrück und Konsorten sollten sich zunächst einmal Gedanken darüber machen, weshalb Geld aus Ihren Ländern abgezogen wird. Genau wie jede andere Flucht hat nämlich auch die Steuerflucht konkrete Ursachen. Und diese liegen im Kompetenzbereich der deutschen Regierung.

Was ist zu tun?

Der Bundesrat macht es nicht schlecht, wenn er gelassen bleibt und den Vorladungen zu den deutsch-französischen Schauprozessen keine Folge leistet. Doch das wird nicht lange genügen. Die Schweiz muss sich zur Wehr setzen. In einem ersten Schritt sollte „Präsenz Schweiz“ damit beauftragt werden, in einer gross angelegten Inseratekampagne in ganz Europa, über die Vorzüge des schweizerischen Steuersystems zu informieren. Weiter ist das Bankkundengeheimnis so rasch wie möglich in der Bundesverfassung zu verankern. Und schliesslich ist ein Katalog von möglichen Retorsionsmassnahmen zu erstellen, die dann zu ergreifen sind, wenn Vertreter anderer Staaten die Souveränität unseres Landes infrage stellen.

Schluss mit der Schuldenwirtschaft!

Seit Jahren lebt der Kanton Zürich über seine Verhältnisse. Zwar führten die von der SVP durchgesetzten Steuersenkungen zu einer leichten Verlangsamung des Aufwandanstiegs, doch der findige Staatsapparat holt sich sein Geld nun vermehrt über Gebühren und Abgaben – oder er verschuldet sich. Allein bis 2012 sollen die Schulden nach dem Willen unserer – bürgerlichen – Regierung um 70 Prozent steigen. Hier hilft nur noch Zwang, brutaler Zwang. Kein Wunder dass sich die Regierung gegen die Volksinitiative der SVP wehrt.

Wir erleben in diesen Tagen, wie wichtig handlungsfähige Staatswesen wären. Nicht alle Staaten sind schliesslich in der Lage und gewillt, ihre Interessen, wenn sie es für nötig erachten, mit militärischer Gewalt durchsetzen. Normalerweise brauchen Staaten Geld, um etwas bewirken zu können. Auch wenn unsere Regierenden diese simple Tatsachen gerne verdrängen, etwa wenn sie das Klima oder das globale Finanzsystem retten wollen.

Zwar wird viel von der Bedeutung „gesunde Staatsfinanzen“ geredet, doch kaum eine Regierung setzt sich wirklich ein für einen schlanken Staat, einen Aufwand, der unter Kontrolle ist, tiefe Schulden und tiefe Steuern. Dabei würde gerade Letzteres die Möglichkeit beinhalten, die Steuern dann zu erhöhen, wenn es plötzlich nötig sein sollte. Wenn die Steuern bereits hoch sind, und das sind sie in aller Regel, sind Steuererhöhungen bedeutend schwieriger durchzusetzen.


Die Volksinitiative „Schluss mit der Schuldenwirtschaft zu Lasten unserer Kinder!“ hat eine konkrete Ursache: Als sich nämlich abzeichnete, dass der Kanton Zürich in den Genuss eines unerwarteten „Goldsegens“ von 1,6 Mia. Franken kommen soll, läuteten bei den Ordnungspolitikern die Alarmglocken. Es war zu befürchten, dass das Geld ausgeben war, bevor der Eingang auf dem Konto der Kantonalbank verbucht war.

Und tatsächlich, die Linken liessen mit ihren Vorschlägen nicht lange auf sich warten. Sie reichten eine Parlamentarische Initiative ein und verlangten die Gründung einer Stiftung zur Förderung von nachhaltigen Pioniervorhaben etwa im Bereich der Umwelt- und Sozialwissenschaften. – Da musste die SVP natürlich reagieren.

Zwischen Aufwand und Ertrag klafft eine Lücke

Der Kanton Zürich hat ein Ausgabenproblem: Wie andere Gemeinwesen neigt auch der Kanton Zürich dazu, kontinuierlich zu wachsen und über seine Verhältnisse zu leben: Sind die Einnahmen seit dem Jahr 2000 um 10 Prozent gestiegen, wuchs der Aufwand im gleichen Zeitraum um 14,2 Prozent.

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Bis 2012 soll das so weitergehen: der Ertrag steigt um 6,6 Prozent, der Aufwand um 11,1 Prozent.

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[Die unterschiedlichen Werte für das Jahr 2008 rühren davon, dass dieses Jahr neue Regeln für die Rechenlegung gelten.]

Die Einnahmen hinken den Ausgaben hinterher. Darum strebt der Staatsapparat ständig nach neuen Einnahmequellen, und wenn ihm der Weg über die direkten Steuern verbaut ist, weicht er auf indirekte Steuern und Gebühren aus – oder er häuft Schulden an. Und diese Schulden müssen irgendwann zurückbezahlt werden. Die Frage ist nur „wann?“ und „wie?“.

Die ordnungspolitischen Tugend verlangt, dass derjenige, der Schulden hat, diese im Interesse seiner Nachkommen zurückbezahlt, wenn er zu Geld kommt. Nur so ist ein Staat gerüstet, wenn die Zeiten schlechter werden, und bereits in den nächsten Jahren ist mit substantiellen Steuerausfällen zu rechnen.

Politiker wüssten genau, was das Volk will

Vom früheren sozialdemokratischen Finanzminister Otto Stich stammt der Ausspruch, dass viel eher ein Hund einen Vorrat an Würsten anlegt, als der Staat einen Vorrat an Geld. – Das stimmt. Es waren dann aber trotzdem vor allem bürgerliche Politiker, die sich der Problematik annahmen und versuchen, mit Hilfe gesetzlicher Massnahmen korrigierend einzugreifen. Sie schufen Ausgaben- und Schuldenbremsen, die in Volksabstimmungen jeweils grosse Mehrheiten auf sich verbuchen konnten.

Das Stimmvolk weiss offenbar, dass noch nie in der Geschichte der Menschheit ein Staat zu Tode gespart worden ist. Hingegen sind zahlreiche Staaten gescheitert, weil sich der Apparat nicht mehr finanzieren liess. Um das zu verhindern muss der Staatsapparat zum Masshalten gezwungen werden.

Unsere Volksinitiative bringt eine leichte Verschärfung des bisherigen Instrumentariums, mit dem der kantonale Finanzhaushalt in Ordnung gebracht werden soll. Verlangt wird, dass Ausschüttungen der Nationalbank wie auch Erträge aus allfälligen künftigen Privatisierungen vollumfänglich für die Schuldentilgung zu verwenden sind.

Der Zusatz, dass solches Geld bei der Berücksichtigung des mittelfristigen Haushaltausgleichs nicht berücksichtigt werden darf, ist sehr wichtig und übrigens eine Idee eines früheren Finanzdirektors. So wird nämlich verhindert, dass die Mechanismen der Ausgabenbremse – übrigens eine freisinnige Erfindung – ausser Kraft gesetzt werden.

Genau das ist nämlich passiert, als die erwähnten 1,6 Mia. Franken in Zürich eintrafen. Ohne dieses Geld hätte der Regierungsrat ein weiteres Sanierungspaket vorlegen müssen. So aber konnte er sich zurücklehnen und sagen, der mittelfristige Ausgleich sei gewährt, ja es wurde sogar argumentiert es fehle plötzlich die gesetzliche Grundlage für ein Sparpaket. Als hätten sie je um Erlaubnis fragen müssen, um sparen zu dürfen.

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Heute sehen wir, das Geld ist aufgebraucht, und der Regierungsrat sieht sich gezwungen, die Schulden zu erhöhen, weil das einfacher ist, als sich gegenüber einer Verwaltung durchzusetzen, die von einer Senkung der Kosten nichts wissen will.

Der Zweck heiligt nicht alle Mittel

Eine der wichtigsten Tugenden des Gesetzgebers ist, bzw. wäre das Masshalten. Von vornehmer Zurückhaltung ist leider immer weniger zu spüren. Unser Parlament, das sich in Zeiten einer weltweiten Finanzkrise leidenschaftlich mit dem Handel von Katzenfellen beschäftigt, liebt nichts mehr als Details. Das entbindet von der Auseinandersetzung mit dem Grundsätzlichen.

Immer mehr macht sich auch die Unsitte breit, mittels Volksinitiative Mikro-Tatbestände regeln zu wollen. So will ein Fanatiker eine bestimmte Kategorie von Fahrzeugen verbieten, während andere aus nicht minder sektiererischen Motiven eine Kategorie von Verbrechen gesondert behandeln wollen. Die Rede ist von der Volksinitiative „Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern“.

Ziel des Volksbegehrens ist es, Kinder besser vor sexuellen oder pornografischen Straftaten zu schützen. Dagegen ist nichts einzuwenden. Doch sollte man nicht zuerst einmal die Frage stellen, wo genau das Problem liegt? Werden Kinder tatsächlich besser geschützt, also weniger häufig Opfer sexueller Gewalt, weil bestimmte Delikte nicht mehr verjähren? Wo bleibt da die Logik?

Liesse sich die Zahl solcher Delikte nicht viel eher vermindern, wenn wir Richter hätten, die zu strafen wissen und ihre Verantwortung nicht auf die Hehrscharen von Psychiatern und Psychologen abwälzen? Oder wäre die Gefahr, dass ein Kind Opfer einer sexuellen Straftat wird, nicht dann geringer, wenn der Strafvollzug wieder den Charakter einer Strafe bekäme und verwahrte Straftäter nicht mehr auf Urlaub geschickt würden? Oder wie abschreckend sind Strafen, wenn die Vollzugsverwaltung alleine schon indem sie von Klienten anstatt von Kriminellen redet, zum Ausdruck bringt, dass Täter in erster Linie Opfer der Gesellschaft sind, denen geholfen werden muss?

Die Volksinitiative „Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern“ ist nicht nur deshalb abzulehnen, weil sie falsche Hoffnungen weckt, sondern vor allem deshalb, weil sie die Dogmatik des Strafgesetzbuches über den Haufen wirft. Es herrscht in unserem Land die allgemeine Übereinkunft, dass das höchste rechtsgut, das der Staat zu schützen hat, das menschliche Leben ist. Da Tötungsdelikte verjähren, ohne dass dies von irgendjemandem in Frage gestellt würde, darf es ganz einfach nicht sein, dass weniger schlimme Delikte für unverjährbar erklärt werden.

Hinzu kommt, dass Bundesrat und Parlament der Volksinitiative einen praktikablen und ausgewogenen Gesetzesvorschlag entgegengestellt haben. Es spricht nicht für politische und demokratische Reife der Initianten, dass sie darauf nicht eingegangen sind.

Dumme Verbrämung?

Im Tages-Anzeiger vom 10. Oktober 2008 kritisierte Viktor Hofstetter aus Zürich in einem Leserbrief meine Kontroverse-Kolumne vom 8. Oktober 2008 wie folgt:

 

„Gierige Kapitalisten. Mindestens zehnmal habe ich im TA vom 8. 10. den Begriff «Gier» gefunden. Nicht nur das Zitat von Warren Buffet als Titel im Wirtschaftsteil: «Wenn andere Angst haben, muss man gierig sein», sondern auch SVP-Kantonsrat Claudio Zanetti bemüht in der Kontroverse: «Hat der Kapitalismus versagt?» eine Aussage des früheren US-Präsidenten Herbert Hoover: «Das Problem mit dem Kapitalismus sind die Kapitalisten – weil sie so verflixt gierig sind.» Nur ist es nicht nur «denkträge», sondern schlicht dumm, daraus zu folgern: «Schliesslich entspricht das Streben nach Eigentum und wirtschaftlichem Erfolg dem menschlichen Wesen.» Das ist nichts anderes als eine dumme Verbrämung eben dieser Gier, die die Hauptursache des gegenwärtigen Schlamassels ist. Nach den Worten Gandhis gibt es nämlich auf dieser Welt für beides nicht genug.“

 

Man muss schon sehr links stehen und Eigentum als Diebstahl betrachten, wenn man nicht erkennt, dass zwischen dem „Streben nach Eigentum und wirtschaftlichem Erfolg“ und Gier ein Unterschied besteht. Vielleicht nur ein gradueller. Doch die Welt besteht nun einmal nicht aus schwarz und weiss.

Freisinnige Woodoo-Ökonomie

Kürzlich war ich bei der FDP des Kantons Zürich eingeladen, um über die Volksinitiative der SVP „Schluss mit der Schuldenwirtschaft zu Lasten unserer Kinder“ zu referieren. Das Volksbegehren entstand aus der Einsicht heraus, dass die Schulden von heute die Steuern von morgen darstellen, und darum tief gehalten werden sollten. Konkret geht es darum, den Staatsapparat dazu zu zwingen, ausserordentliche Erträge für den Schuldenabbau zu verwenden, anstatt das Geld in der allgemeinen Staatskasse „versickern“ zu lassen.

Anhand offizieller Zahlen legte ich vor unseren finanz- und wirtschaftspolitischen Kampfgefährten dar, dass der Kanton Zürich über seine Verhältnisse legt. Oder wie ist der Umstand zu bewerten, dass der Aufwand seit dem Jahr 2000 um 14,2 Prozent, der Ertrag hingegen „bloss“ um 10 Prozent gestiegen ist? Und was ist davon zu halten, dass der Aufwand gemäss regierungsrätlicher Planung innert drei Jahren um sage und schreibe 11,1 Prozent wachsen soll, während man im Kaspar Escher-Haus lediglich mit einer Ertragssteigerung von lediglich 6,6 Prozent rechnet? Kann man das als umsichtige, oder um das Modewort der Linken zu verwenden: nachhaltige, Finanzpolitik bezeichnen?

Die Freisinnigen waren sich jedenfalls rasch einig: Es sei eine Milchbüchleinrechnung, nur auf Aufwand und Ertrag zu schauen. Bei einer so intelligenten Partei wie der FDP hat man es gerne etwas komplizierter – nicht so grob, schwarz-weiss oder holzschnittartig wie bei der SVP. Darum sind für Freisinnige auch Schulden nicht einfach das, was man irgendwann zurückzahlen muss. Nein, da wird fein säuberlich unterschieden zwischen allerlei Sorten von Verschuldung. Da gibt es sogar eine Verschuldung „zu Gunsten unserer Kinder“, wie eine Kantonsrätin kürzlich im Rat ausführte.

Bei den Freisinnigen stört man sich auch nicht daran, dass uns der Regierungsrat einen Budgetentwurf vorlegt, der eine längerfristige Beurteilung nicht erlaubt, bzw. verunmöglicht. Gegen das Zauberwort IPSAS, was International Public Sector Accounting Standards bedeutet, haben weder Einwände noch kritische Fragen eine Chance. IPSAS ist eine Waffe gegen die Milchbüchleinrechnung und deren tumbe Anhänger. Genau wie das CRG, das Controlling und Rechenlegungsgesetz. Wenn etwas englisch und international daherkommt, getraut sich niemand mehr zu fragen, wer eigentlich was kontrollieren soll. Und wer will sich schon als Vertreter der „Milchbüchlein-Fraktion“ zu erkennen geben?

Bemerkenswert war die Argumentation des Freisinnigen Finanzspezialisten, dass es falsch wäre, wenn der Kanton Zürich seine Schulden abbauen würde, denn das Geld sei hervorragend angelegt, und die Schuldzinsen tief. Nicht einmal der Umstand, dass der Regierungsrat die Verschuldung bis 2012 um 70 Prozent erhöhen will, vermochte den grossen Kämpfer gegen die Milchbüchleinrechnung zu einem kritischen Wort zu veranlassen. Im Gegenteil, mit der Inbrunst eines Woodoo-Priesters verwies er auf die folgenden Zahlen (in Mio. CHF):

Jahr              Aufwand f. Schuldzinsen               Ertrag

2004                             253                                  106

2005                             255                                  143

2006                             227                                  142

2007                             221                                  163

2008                             204                                  147

2009                             157                                  145

Daraus geht hervor, dass der Aufwand für die Schuldzinsen rückläufig ist, während der Ertrag steigt. Leider enden die Zahlenreihen bereits 2009. Doch jedermann kann sie mittels einer Excel-Tabelle extrapolieren. Und siehe da: Bereits 2010 werfen unsere Schulden einen Ertrag ab. Dieser ist mit 8 Millionen Franken natürlich sehr bescheiden. Doch wie der Woodoo-Ökonom der FDP dargelegt hat, lässt sich der Ertrag steigern, indem ganz einfach die Schulden erhöht werden.

Jeder Schüler kann nun in einem Dreisatz ausrechnen, wie hoch die Schulden sein müssen, damit ihr Ertrag im Jahr 2010 den budgetierten Aufwand von 12,547 Mia. Franken deckt.

 

Lösung: Damit wir von den Zinsen leben können müssen wir lediglich unsere Schulden auf 6’617’162’500’000’000’000 Franken erhöhen. Klever, nicht?


Literaturkritiker bleib bei Deinen Büchern!

Literaturkritiker Gieri Cavelty hat wieder einmal in die Tasten gegriffen und eindrücklich dargelegt, dass er ausserstande ist, ein politisches oder juristisches Thema zu erfassen und korrekt zu kolportieren.

Wenn der Präsident einer grossen Schweizer Partei behauptet, es grenze an Korruption, wenn eine Bank nur bestimmten Parteien finanzielle Unterstützung zukommen lasse, dann stellt sich nur eine Frage: „Hat der Mann noch alle Tassen im Schrank?“

Cavelty nimmt hingegen kritiklos die absurde Argumentation des Genossen Parteivorsitzenden auf, der sich daran stört, dass ein Gönner anhand des Abstimmungsverhaltens (und damit des Programms) entscheidet, wen er unterstützen will. Ja was soll denn der Massstab sein? Etwa die Schönheit des Parteilogos oder die Augenfarbe der Telefonistin auf dem Parteisekretariat?

Nehmen wir an, eine Bank würde die SP finanziell unterstützen. Also die Partei, die seit Jahren den Finanzplatz schlecht redet, einen Jean Ziegler in ihren Reihen hat und Banken praktisch als kriminelle Organisationen betrachtet. Müsste man da nicht von einem schweren Fall von Masochismus sprechen? Es gibt ganz einfach keinen Grund, weshalb jemand der eine prosperierende Wirtschaft will, der SP Geld geben sollte. Mit Korruption hat das nichts zu tun, wohl aber mit dem sinnvollen Einsatz der Mittel.

Schliesslich kann auch der schwerwiegende Vorwurf der Korruption nicht einfach im Raum stehen gelassen werden. Die Einschränkung, dass es bloss an Korruption „grenze“, relativiert nur wenig und soll wohl vor allem vor einer Verleumdungsklage schützen. Cavelty weiss genau, dass immer ein Teil des geworfenen Drecks haften bleibt. Die Absicht ist klar. Der Vorwurf zielt aber auch relativiert ins Leere, denn im strafrechtlichen Sinn – und nur dieser ist letztlich relevant – können nur…

– Mitglieder einer richterlichen oder anderen Behörde

– Beamte

– amtlich bestellte Sachverständige

– Übersetzer oder Dolmetscher

– Schiedsrichter

– oder Angehörige der Armee…

bestochen werden. Und auch dies nur, wenn es um die Einflussnahme auf deren amtliche Tätigkeit geht.

Auf Parteien trifft nichts von all dem zu. Literaturkritiker Cavelty kümmern solche Überlegungen natürlich nicht. Er will moralisieren. Er möchte doch bitte bei seinen Büchern bleiben.

 

 

Die Sache mit der Verantwortung

In Politik und Wirtschaft werden hohe Gehälter in der Regel mit der grossen Verantwortung gerechtfertigt. Im Ernstfall will jedoch niemand mehr etwas davon wissen, Verantwortung zu übernehmen. Dann geht es darum, Verantwortung abzuschieben. Grosser Beliebtheit erfreut sich auch, Probleme mit Geld zuzudecken. Das ist besonders dann der Fall, wenn der Staat die Finger im Spiel hat. Dann ist so sicher wie das Amen in der Kirche, dass der Steuerzahler zur Kasse gebeten wird. Die persönliche Beamtenhaftung ist hingegen praktisch aufgehoben und kommt höchstens noch bei schweren deliktischen Vergehen zur Anwendung. Schlichte Dummheit oder Unfähigkeit genügen also nicht um Staatsangestellte ins Recht fassen zu können. Nicht einmal, wenn sie die gerade wieder hoch gepriesenen Aufsichtspflicht des Staates aufs Schwerste verletzen.

  • Moritz Leuenberger wird sich nicht einmal dafür rechtfertigen, geschweige denn dafür verantworten, müssen, dass er es – entgegen eines klaren gesetzlichen Auftrags – unterlassen hat, zu prüfen, ob der Swissair die liquiden Mittel für zwei Jahre Flugbetrieb ohne Einnahmen wirklich zur Verfügung stehen.
  • Adolf Ogi wird nie dafür zur Rechenschaft gezogen werden, dass er das Schweizervolk mit seiner NEAT-Vorlage in ein finanzielles Debakel stürzte. Ein Desaster nota bene, das absehbar war. Otto Stich hat jedenfalls davor gewarnt.
  • Kein Politiker und kein Finanzminister wird je dafür zur Verantwortung gezogen werden, dass sich die Schulden der Eidgenossenschaft seit 1990 mehr als verdreifacht haben.
  • Niemand wird sich je dafür verantworten müssen, dass die Kosten für die letzte Landesausstellung, von der ausser Rechnungen nichts hängen blieb, geradezu explodiert sind, und sämtliche Versprechen diesbezüglich gebrochen wurden.

Was reden unsere Politiker also immer von Verantwortung?

 

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