Es ist nun genau zehn Jahre her, seit die SVP des Kantons Zürich eine neue Finanz- und Steuerpolitik einläutete: Um den Staatsapparat zum Masshalten zu zwingen, erhoben wir die Forderung, den Staatssteuerfuss um 20 Prozent zu senken. Auf das darauf folgende Gezeter braucht an dieser Stelle nicht eingegangen zu werden. Es ist uns allen noch in bester Erinnerung. Nur so viel: Seither ist der Aufwand um über 21 Prozent gestiegen, der Ertrag hingegen um 15,2 Prozent (Im Aufwand für das laufende Jahr fehlen die Spitäler Zürich und Winterthur. Er ist also tatsächlich noch wesentlich stärker angestiegen). Die Behauptung, der Kanton Zürich habe wegen schwacher Einnahmen finanzielle Probleme, ist demnach nicht haltbar. Wir haben ganz einfach jahrelang über unsere Verhältnisse gelebt, und es macht ganz den Eindruck, als denke man im Kaspar Escher-Haus nicht einmal daran, diesen Kurs zu korrigieren.
Handlungsunfähiger Kapitän?
Damit sind wir beim Bild, das uns der Regierungsrat vor zehn Jahren von den Staatsfinanzen zeichnete. Der Kanton sei schwerfällig wie ein Supertanker, und man müsse darum frühzeitig Massnahmen einleiten, wenn man ein fernes Ziel erreichen wolle. Wir sind der Meinung, dass zehn Jahre selbst für den grössten Super-Mega-Giga-Tanker genügen sollten, um ihn auf Kurs zu bringen. Wie Sie vergangenen Montag von der zuständigen Regierungsrätin erfahren haben, hat die Schieflage, in der wir uns befinden, mittlerweile ein bedrohliches Ausmass angenommen. Es ist eingetreten, was jedem informierten Zeitgenossen längst klar war: Die Erträge vermögen mit dem enormen Aufwandwachstum nicht Schritt zu halten. Im Zuge der Wirtschaftskrise drohen sie sogar, massiv einzubrechen. Der Kapitän, müsste man meinen, sollte nun handeln.
Vor rund zehn Jahren war es stattdessen der Reeder, der Massnahmen ergriff. In seiner Eigenschaft als Gesetzgeber kreierte er einen speziellen Mechanismus, die so genannte Ausgabenbremse. Wie der Name schon sagt, besteht die ratio legis dieser Bestimmung darin, den Aufwand zu senken, wenn der mittelfristige Ausgleich gefährdet ist. Wörtlich heisst es in § 4 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG) er (der Kapitän) habe dem Kantonsrat (Reeder) in diesem Fall „Bericht zu erstatten und ihm Massnahmen zur dauerhaften Senkung der Ausgaben, insbesondere die Änderung von gesetzlichen Verpflichtungen zu beantragen“. Solche Massnahmen könnten etwa sein:
- Verzicht auf die Vergabe des Kulturpreises in der Höhe von 50’000 Franken an Christoph Marthaler.
- Verzicht auf neues Corporate Design für die kantonale Verwaltung.
- Kürzungen der Leistungen an die Stadt Zürich, die ihren Verpflichtungen gegenüber dem Kanton nur vollkommen ungenügend nachkommt.
- Verzicht auf Bildungsreisen, die dem Kanton keinen erkennbaren, bzw. bezifferbaren Mehrwert bringen.
- Beschränkung der Kommunikation auf das Wesentliche.
- Kein Steuergeld für die Sanierung der angeschlagenen Pensionskasse.
- Verzicht auf politische Kampagnen.
- Verzicht auf teure Eröffnungsfeiern für öff. Bauwerke.
- Verzicht auf interkantonalen Aktivismus (z.B. Metropolitanraum).
- Kostenbewusstes Bauen (z.B. überteuerte Strassen und PJZ!).
- Verzicht auf Härtefallkommission.
- Reduktion der zahllosen Schulversuche.
- Nicht zuletzt ist ein Stellenabbau in Angriff zu nehmen.
Regierung kommt gesetzlichen Verpflichtungen nicht nach
Aufgrund der bisherigen Verlautbarungen ist allerdings davon auszugehen, dass der Regierungsrat sich glattweg weigert, seiner gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. In einem Interview mit der NZZ führte die Finanzdirektorin aus, es würde gegen das Prinzip des „prozyklischen Verhaltens“ verstossen, jetzt den Aufwand zu senken. Ob dies zu einem späteren Zeitpunkt, also wenn es der Wirtschaft wieder besser geht, passieren werde, wurde freilich offen gelassen.
Wie schon im Zusammenhang mit dem Bankkundengeheimnis, als sie eine klare Position des Regierungsrates in den Wind schlug, scheint sich unsere Finanzdirektorin für frühere Regierungserklärungen nicht sehr zu interessieren. Im Bericht und Antrag des Regierungsrates an den Kantonsrat zur Staatsrechnung für das Jahr 2002 ist nämlich auf Seite 41 Folgendes nachzulesen:
Die Investitionsausgaben ohne Darlehen und Beteiligungen sind im Berichtsjahr 2002 mit 982 Mio. Franken die höchsten seit 1995. Sie liegen damit weit über dem Durchschnitt der letzten 8 Jahre von 877 Mio. Franken, wie schon 2001. Die hohen Investitionsausgaben zeigen, dass die Investitionstätigkeit nicht prozyklisch wirkt.
Die gleiche Regierung, die noch vor wenigen Jahren schwarz auf weiss festhielt, dass die Investitionstätigkeit des Kantons keineswegs prozyklisch wirke, begründet nun die von ihr angestrebte zusätzliche Aufwanderhöhung und den damit verbundenen Gesetzesbruch mit der Notwendigkeit, prozyklisch zu handeln.
Kurs der SVP stimmt
Im Gegensatz zum Kanton braucht die SVP an ihrem vor zehn Jahren eingeschlagenen finanzpolitischen Kurs nichts zu ändern. Die Verantwortung für die Situation ist klar. Ausser in den Fällen, in denen wir uns mit unseren bürgerlichen Partnern auf eine Steuersenkung einigten, haben wir sämtliche Voranschläge abgelehnt. Der Regierungsrat und mit ihm die Mehrheit des Parlaments wählte einen anderen, einen mitte-links Kurs. Mit dem Ergebnis sehen wir uns heute konfrontiert. Wir müssen heute alles daran setzen, um den „Supertanker Kanton Zürich“ wieder flott zu kriegen. Die bisherigen Mittel haben versagt. Höchste Zeit, es mit dem Konzept der SVP zu probieren.
Referat anlässlich einer Medienkonferenz der SVP des Kantons Zürich vom 9. Juli 2009
Danke für diesen aussagekräftigen Beitrag, der allerdings nicht dazu dient, die Vergabe des Zürcher Kulturpreises an Christoph Marthaler als gerechtfertigt erscheinen zu lassen. Es geht hier um eine weitere Episode im Spektakel unseres Kulturfilzes.
Angenommen der Preisträger wäre ein Rotarier und der Preis würde von Rita Fuhrer vergeben. Nicht auszudenken, was für ein Aufschrei der Empörung dann dur unsere Medien ginge.