In Thüringen soll keinen Waffenschein besitzen dürfen, wer Mitglied der AfD ist. Bei Terroristen hingegen schaut der Staat erst einmal zwei Jahre lang zu.
Man kann sich nicht viel Gefährlicheres vorstellen als einen Staat, der seine Machtmittel gegen die unliebsame Opposition einsetzt und dabei sogar auf Mittel von Geheim- und Nachrichtendiensten zurückgreift. Unter Angela Merkel entstand ein Deutschland, in dem solche Methoden scheinbar normal sind.
Thüringen ist jenes Bundesland, in dem eine bürgerliche Parlamentsmehrheit «par ordre de Mutti» daran gehindert wurde, eine bürgerliche Regierung zu wählen, und das nun stattdessen von einem Kommunisten regiert wird. Und wie schon andere vor ihnen, versorgten er und seine Genossen sie sich «im Waffenarsenal der Demokratie mit deren eigenen Waffen». Dazu gehört neben der Steuerfahndung unter anderem der «Verfassungsschutz», der sich liebedienerisch als politische Waffe missbrauchen lässt. So beobachtet er im Auftrag der Regierung seit zwei Jahren die «Alternative für Deutschland» (AfD).
Nun will Thüringen als erstes Bundesland (weitere sollen offenbar folgen) AfD-Mitgliedern den Besitz von Schusswaffen verbieten. Bereits zwei Jahre Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung reichten aus, um die waffenrechtliche Erlaubnis zu entziehen oder zu versagen, wird argumentiert. Dass die AfD als demokratische Partei zu Bundestagswahlen zugelassen ist und Wähleranteile von über 10 Prozent erreicht, mag in Demokratien von Belang sein, nicht aber im real existierenden Deutschland.
Ein Verwaltungsakt muss unpolitisch sein! Das Recht auf einen Waffenschein von der Parteimitgliedschaft abhängig zu machen, ist absurd und Ausdruck einer unzulässigen Verallgemeinerung eines totalitären Systems. Man kann eine Partei schliesslich auch wählen, ohne Mitglied zu sein, und umgekehrt kann man als Mitglied auch eine andere Partei oder gar nicht wählen.
Noch absurder ist nur das Eingeständnis, dass die Behörden in Deutschland offenbar selbst bei erkannten Feinden des «demokratischen und sozialen Bundesstaates» erst zwei Jahre zuwarten, bevor sie jemandem die Waffe abnehmen.
Einen solchen Verfassungsschutz braucht niemand.