Die Föderation Islamischer Dachorganisationen in der Schweiz (FIDS) und die Koordination Islamischer Organisationen der Schweiz (KIOS) kritisieren das Bundesgerichtsurteil, wonach auch muslimische Schüler am Schwimmunterricht teilzunehmen haben. KIOS-Präsident Farhad Afshar bezeichnet es gar als unzulässig, die Integration über den Verfassungsgrundsatz der Religionsfreiheit zu stellen.
Tatsächlich wäre es bedenklich, das rechtlich kaum fassbare Anliegen nach Integration einem verfassungsmässigen Grundrecht gegenüberzustellen und diesem sogar vorzuziehen. Das hat das Bundesgericht aber gar nicht getan, obwohl dies von oberflächlich arbeitenden Journalisten so kolportiert worden ist. Das Bundesgericht ist lediglich dem uralten Grundsatz nachgekommen, wonach die Berufung auf ein verfassungsmässiges Recht nicht von der Erfüllung verfassungsmässiger Pflichten entbindet. Wäre dem nicht so könnte beispielsweise jemand behaupten, seine Religion verbiete das Bezahlen von Steuern. Es leuchtet ein, dass Derartiges – im Interesse des Gemeinwesens – nicht sein darf.
Gegen einen Dialog mit Muslimen ist nichts einzuwenden. Bei aller Offenheit, ist jedoch unmissverständlich klar zu machen, dass unsere freiheitliche Rechtsordnung, die auf den Werten der Aufklärung basiert, nicht zur Disposition steht. Das haben alle, die hier leben wollen, zu akzeptieren. Ansonsten steht es ihnen frei, sich einen anderen Aufenthaltsort zu suchen.