Bundesräte sollten nach einer verlorenen Abstimmung nicht vor die Medien treten und sagen: «Es schisst mi natürlich a.» Mag eine solche sprachliche Entgleisung auch menschlich verständlich sein, ist sie mit der Würde des Amtes doch nur schwer in Einklang zu bringen.
Bundesräte sollten allerdings nach gewonnener Abstimmung auch nicht sagen, sie seien erfreut, und das Volk habe Reife bewiesen. Auch das verträgt sich nur schwer mit der Rolle als erste Diener des Staates. Ein Kellner hat meine Bestellung schliesslich auch nicht zu kommentieren, sondern das Bestellte zu bringen und den Wein, der nach Kork schmeckt, zurückzunehmen und einen anderen zu servieren.
Die Personifizierung der Politik, also das Verknüpfen von Vorlagen mit Vertretern der Exekutive, ist abzulehnen. Für Medien, mag es reizvoll sein, ihre Geschichten an Personen „aufzuhängen“, der Sache ist das jedoch abträglich, weil es ablenkt. Es geht nicht darum, wer als Bundesrat wie viele Abstimmungen gewinnt oder verliert. Andernfalls wäre auch zu fragen, wie das Vermeiden von Volksabstimmungen mit einer klaren Fragestellung etwa in der Frage der „Energiewende“ zu werten ist. Ist das kluges Taktieren, Leadership oder eine Vorstufe zur Diktatur?
Der Bundesrat muss wieder werden, was er gemäss Bundesverfassung sein sollte: „Die oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes.“ (Art. 174 BV) Er hat Entscheide der Bundesversammlung oder des Schweizer Stimmvolkes umzusetzen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.