Freiheit ist am wichtigsten. Dann kommt gleich Gerechtigkeit. Dass sich Menschen zu einem Gemeinwesen zusammenschliessen, hat zum Zweck, dem Individuum einen möglichst grossen Freiraum zu garantieren. Und damit möglichst jedes Mitglied der Gemeinschaft in den Genuss dieses Rechts auf Selbstentfaltung kommt und nach seinem Glück streben kann, ist Freiheit gerecht zu verteilen. Aus diesem Grund ist die Rechtsgleichheit in einem Rechtsstaat zentral. Der Staat – Richter, Regierung und Verwaltung, aber auch der Gesetzgeber – hat alle, die dem Recht unterworfen sind, gleich zu behandeln.
Indem die „Minarett-Initiative“ für Muslime besondere Regeln festlegt, verletzt sie das Gebot der Rechtsgleichheit. Das ist der Grund, weshalb ich sie ablehne. Man sollte nicht Gesetze aufstellen, die nur für bestimmte Gesellschaftsgruppen gelten. Mit Annahme der Bundesverfassung von 1999 ist der Einwand, die Schweiz sei ein christliches Land und eine gewisse Hegemonie des Christentums darum legitim, rechtlich nicht mehr haltbar. Es waren damals so „zuvorkommende“ Politiker wie der Christdemokrat Arnold Koller, die sich mit Beteuerungen überschlugen, mit „Gott dem Allmächtigen“, sei keinesfalls der christliche Gott gemeint. Vielmehr wolle man damit jegliche Gottheit ansprechen. Das ist auch das Credo all derer, die ausser „Dialogbereitschaft“ und bisweilen tödlicher Toleranz nichts zu bieten haben. Dass sich Volk und Stände dieser Auffassung angeschlossen haben, hat nun Konsequenzen. Und nur die vollständige Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften in organisatorischer und wirtschaftlicher Hinsicht vermag die damit einhergehenden Probleme zu lösen.
Hier gelten unsere Regeln
Die verfassungsmässig verbriefte Rechtsgleichheit stellt nicht nur ein Recht dar. Sie enthält auch die Pflicht, sich der geltenden Rechtsordnung uneingeschränkt und im gleichen Masse wie alle anderen zu unterwerfen. Wer hier leben will, hat unsere Regeln einzuhalten. In Fragen wie Gleichberechtigung der Geschlechter, Mädchenbeschneidung, Zwangsheiraten oder Terrorismus gibt es nichts zu verhandeln. Genauso wenig stehen unsere Freiheitsrechte zur Disposition, zu denen das Recht gehört, Dinge zu sagen, die Muslimen nicht passen, ja sie sogar verletzen. Religionsfreiheit räumt Religionen nämlich keine Sonderstellung ein, sondern schützt das Recht des Individuums auf freie Meinungsbildung und -äusserung in religiösen Angelegenheiten. Auch Atheisten, Agnostiker und Religionskritiker können sich auch die Religionsfreiheit berufen. Muslime haben sich Kritik an Mohammed und am Islam im gleichen Umfang gefallen zu lassen, wie das bei jeder anderen Religionsgemeinschaft der Fall ist. Dass Horden fanatischer Muslime wegen einiger läppischer Karikaturen morden und brandschatzen spricht jedenfalls nicht gegen die Minarett-Initiative, sondern nährt vielmehr Zweifel an der Kompatibilität des Islams mit der Demokratie.
Schielen aufs Ausland
Es ist bedenklich, dass unsere Landesregierung ein Volksbegehren deswegen zur Ablehnung empfiehlt, weil sie um das eigene Image im Ausland fürchtet, dass sie aber nicht einmal daran denkt, von den uns kritisierenden islamischen Ländern Gegenrecht einzufordern, also das Recht, Kirchen, inklusive Türme, zu bauen. Dazu passt, dass sich unser ansonsten so sehr auf Übereinstimmung mit dem Völkerrecht bedachter Bundesrat kürzlich weigerte, in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage darzulegen, ob es möglich wäre, mit einer Volksinitiative hierzulande Scharia-Recht einzuführen.
Dass wir Schweizerinnen und Schweizer über solche Fragen streiten und danach abstimmen dürfen, zeichnet uns aus und stärkt unsere Demokratie. Wer sich dessen als Mitglied einer Behörde schämt, soll schleunigst zurücktreten. Es ist den Initianten hoch anzurechnen, dass sie die Problematik der Islamisierung auf die Tagesordnung brachten. Sie haben sich um die Demokratie, um den Wettstreit der Meinungen, verdient gemacht. Ganz im Gegensatz zu denen, die sich im Ausland für das Volksbegehren entschuldigten noch bevor die erste Unterschrift dafür gesammelt war, und zu denen, die politische Zensur üben, die ich zu Unrecht für überwunden glaubte.
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Erschienen im Tages-Anzeiger vom 2. November 2009
Das ist ja unglaublich. Um welche Anfrage handelt es sich, und warum ist es möglich, dass der BR auf eine klare Frage keine ebenso klare Antwort gibt?
Es handelt sich um die Interpellation 07.3440 – wurde also sogar im Rat behandelt. Sie ist hier abrufbar: http://www.parlament.ch/D/Suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20073440
Warum der Bundesrat auf so eine klare Frage keine Antwort gibt, weiss ich nicht. Ich kann darüber nur spekulieren. Meines Erachtens schreckte der BR davor zurück, die Scharia als völkerrechtswidrig zu bezeichnen. Offensichtlich fallen nur ganz schlimme Vergehen in diese Kategorie. Etwa die Forderung nach einem demokratischen Einbürgerungsverfahren. Einem Dieb die Hand abzuschlagen, eine Ehebrecherin oder ein Vergewaltigungsopfer zu steinigen oder Homosexuelle aufzuhängen ist für unsere Regierung hingegen unproblematisch.
Ich stimme ihrer Analyse der Probleme weitgehend zu. Nur ist die Situation derart aus dem Ruder gelaufen, dass Handlungsbedarf besteht.
Die Initiative bringt kein Sonderrecht für Muslime, sondern stellt ein Notrecht unsererseits dar. Wir wollen ein politisches Zeichen setzen.
Worum geht es ?
Wir haben europaweit, in den letzten 50 Jahren, eine Zuwanderung von ca. 20 Mio. Muslimen erlebt. Wir würden mit diesen Menschen gerne
friedlich zusammen leben.
Aber wo hatte die Multikultur Erfolg ?
Von Sarajevo bis zu den Phillipinen ist die friedliche Koexistenz meist gescheitert. Man muss dem verstorbenen Prof. Samuel P. Huntington
rechtgeben, wenn er in seinen berühmten Studien an der Harvard University von Clash of Civilizations spricht.
( ob dann sein Kriegs – Szenario zutrifft, bleibe dahin gestellt )
Aber wir haben es bei uns mit einer schleichenden Okkupation zu tun. ( entschuldigen Sie dieses harte Wort, aber es ist Klartext )
Es kommt eine neue Dimension von Einwandernde auf uns zu, mit einer eigenen Rechtsauffassung ( die Scharia ), die langfristig nicht
gewillt sind, sich zu integrieren. In vielen europäischen Städten bilden sich heute schon Parallelgesellschaften, die aber nebenbei bemerkt,
die Sozialleistungen ihrer Gastländer gerne in Anspruch nehmen.
Gerade wenn wir die von ihnen so hochgehaltenen rechtstaatlichen Grundsätze weiter wollen, müssen wir handeln!
Natürlich haben unser Bundesrat Ueli Maurer und Regierungsratskandidat Ernst Stocker recht, wenn sie sagen die Initiative löse die Probleme nicht.
Aber das zensurierte Plakat der Initianten sagt auch STOPP dieser gefährlichen Entwicklung und das ist der Lösungsansatz.
im Zusammenhang mit der sog. „Islamisierung“ haben Sie ja schon viele Vorträge gehalten und Artikel publiziert. Zum Ihrem heutigen Artikel nur soviel: Die Minarett-Initiative wird nach ihrer knappen Verwerfung schnell einmal vergessen sein und muss einer konstruktiveren „Muslim-Debatte“ Platz machen.
Im Youtube befasst sich aktuell ein informatives Video mit dem Titel „Muslim Demographics“ auch damit. Es zirkuliert z.Zt. auch unter dem Titel „Schluss mit der Islamisierung – Verteidigt unsere Freiheit“ per e-mail. Ich nehme an, Sie kennen das bereits. Im Hinblick auf die dort erwähnten (möglichen) Perspektiven beschäftigt auch mich die Frage sehr, wie es in 20 oder 30 Jahren in Westeuropa, resp. in der Schweiz aussieht. Die in diesem Zusammenhang erwähnte Deutsche Untersuchung kann vielleicht als Vorbild für einen Vorstoss auf Bundesebene dienen.
Die Poitik muss heute dringend zusätzliche Vorkehrungen treffen, damit Muslime, aber auch andere Religionsanhänger, unser Staatswesen auch in Zukunft mit ihrer grossen Zahl eingebürgerter Menschen nicht gefährden können. Kirche und Staat müssen im Hinblick auf eine mögliche „Dominanz“ durch andere, zukünftige Bevölkerungsmehrheiten noch viel effizienter getrennt werden. Die Hoffnung liegt hier nicht auf den Christilichen Konfessionen als wichtigster Abwehrblock, sondern – Sie haben es auch schon angesprochen, auf religiös weniger Interessierten, nicht Interessierten, Atheisten, Agnostikern, etc. Die kürzliche Plakataktion „*Vermutlich gibt es keinen Gott“ hat hier m.E. wichtige Vorarbeit geleistet und deren Initianten sind dringend in diese „Front“ miteinzubeziehen! Selbstverständlich künftig auch diejenigen Muslims, die religiös nicht sonderlich interessiert sind. Denn innerhalb dieses sich ständig vergrössernden Segmentes hat es natürlich ebenfalls Skeptiker und Uninteressierte. Und die sind meine Hoffnung; religiös überzeugte Menschen sollen ihre Ansicht privat leben, andere Mitbürger im Staat aber sind davor zu schützen.
Im Kern also zukünftig eher eine Kampagne zur „Bewahrung unseres Staatswesens, auch in der Zukunft“, im Hinblick auf die absehbaren, sich verändernden, demographischen Bedingungen. Ich nehme an, dass sehen Sie genau gleich!
@ K.W.
Ich sehe das tatsächlich genau gleich.
Es erstaunt mich ausserordentlich, dass von Frauenseite, von den Emanzipationsorgnisationen wie z.B. dem Eidg. Büro für Gleichstellung, nicht darauf hingewiesen wird, wie diskriminatorisch den Frauen gegenüber der Islam ist wenn man ihn mit unserem Gesellschaftsbild vergleicht. Hier hat man plötzlich die Hosen voll. Ausserdem hat ja der BR gesagt was gilt. Da kann man sich hinter 7 Rücken komfortabel ducken. Ein jämmerliches Bild geben die Emanzipationistinnen ab und verlieren so den letzten kleinen Rest an Glaubwürdigkeit. Das Büro für Gleichstellung soll sofort aufgelöst werden.
Sollte mal ein Bahnhof mit Zügen in einer Schweizer Grossstadt in die Luft gejagt werden, werde ich den rechtskonservativen Gutmenschen demütig applaudieren, dass sie das zustande gebracht haben.
Lieber Claudio Zanetti
Koennen Sie mir einmal erklaeren welchen Nutzen die Schweiz eigentlich aus der Anwesenheit von 400000 Moslems zieht? Und welcher Schaden wuerde der Schweiz entstehen wenn man diese Moslems einfach missioniert oder ausweist? Oder darf man solche Fragen nicht mehr stellen im Zeitalter political correctness?
Lieber Rocky, ein Land, das sich souverän nennt, sollte tatsächlich auf seinem Recht beharren, selbständig darüber zu bestimmen, wer einreisen und hier arbeiten darf und wer nicht. Alleine die Religionszugehörigkeit sollte dafür jedoch kein Kriterium sein. Schliesslich steht es auch jedem Schweizer christlicher Herkunft frei, zum Islam zu konvertieren. Abgesehen haben sich freiheitliche Staatsformen in der Vergangenheit stets als überlegen erwiesen. Es wäre darum verfehlt, das Problem mit totalitären Methoden lösen zu wollen. Was allerdings unter keinen Umständen zur Disposition gestellt werden darf, ist genau diese freiheitliche Rechtsordnung. Wer beispielsweise als Muslim ein Problem mit Mohammed-Karikaturen hat, soll dorthin ziehen, wo man gleich denkt. Wir dürfen nicht die geringste Einschränkung unserer Freiheiten hinnehmen, nur weil diese einem Muslim ein Dorn im Auge sind, oder er sich dadurch beleidigt fühlen könnte.