Archiv der Kategorie: Staat und Demokratie

Hier gelten unsere Regeln

Die Föderation Islamischer Dachorganisationen in der Schweiz (FIDS) und die Koordination Islamischer Organisationen der Schweiz (KIOS) kritisieren das Bundesgerichtsurteil, wonach auch muslimische Schüler am Schwimmunterricht teilzunehmen haben. KIOS-Präsident Farhad Afshar bezeichnet es gar als unzulässig, die Integration über den Verfassungsgrundsatz der Religionsfreiheit zu stellen.

Tatsächlich wäre es bedenklich, das rechtlich kaum fassbare Anliegen nach Integration einem verfassungsmässigen Grundrecht gegenüberzustellen und diesem sogar vorzuziehen. Das hat das Bundesgericht aber gar nicht getan, obwohl dies von oberflächlich arbeitenden Journalisten so kolportiert worden ist. Das Bundesgericht ist lediglich dem uralten Grundsatz nachgekommen, wonach die Berufung auf ein verfassungsmässiges Recht nicht von der Erfüllung verfassungsmässiger Pflichten entbindet. Wäre dem nicht so könnte beispielsweise jemand behaupten, seine Religion verbiete das Bezahlen von Steuern. Es leuchtet ein, dass Derartiges – im Interesse des Gemeinwesens – nicht sein darf.

Gegen einen Dialog mit Muslimen ist nichts einzuwenden. Bei aller Offenheit, ist jedoch unmissverständlich klar zu machen, dass unsere freiheitliche Rechtsordnung, die auf den Werten der Aufklärung basiert, nicht zur Disposition steht. Das haben alle, die hier leben wollen, zu akzeptieren. Ansonsten steht es ihnen frei, sich einen anderen Aufenthaltsort zu suchen.

Der unruhige Nachbar droht wieder einmal

Deutschland ist ein unruhiger Nachbar. Im letzten Jahrhundert wechselte im Durchschnitt alle 20 Jahre das System: Kaiserreich, „Drittes Reich“, Bundesrepublik und DDR und schliesslich das wiedervereinigte Deutschland nach 1989.

Geliebt war Deutschland nie. Das Land glaubte darum immer wieder, sich mit den Mitteln der Macht Respekt verschaffen zu müssen. Im Kaiserreich hiess es, man verlange lediglich auch einen „Platz an der Sonne“. Unter Hitler wurde das Hegemoniestreben mit dem Bedarf nach „Lebensraum im Osten“ begründet. Und heute heisst es wohl, man verlange auch „ein Stück vom Speck“. Vom Speck, in dem sich die Schweiz und andere Länder wie Maden tummelten.

Die jüngsten Angriffe Deutschlands gegen die Schweiz und deren Rechtsordnung, die zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterzeihung differenziert, sind ungehörig. Von Vertretern eines Landes, das den Geheimdienst einsetzt, um in Gestapo-Manier auf illegale Art und Weise Daten über die eigenen Bürger zu beschaffen, brauchen wir uns Derartiges nicht gefallen zu lassen. Die Herren Steinbrück und Konsorten sollten sich zunächst einmal Gedanken darüber machen, weshalb Geld aus Ihren Ländern abgezogen wird. Genau wie jede andere Flucht hat nämlich auch die Steuerflucht konkrete Ursachen. Und diese liegen im Kompetenzbereich der deutschen Regierung.

Was ist zu tun?

Der Bundesrat macht es nicht schlecht, wenn er gelassen bleibt und den Vorladungen zu den deutsch-französischen Schauprozessen keine Folge leistet. Doch das wird nicht lange genügen. Die Schweiz muss sich zur Wehr setzen. In einem ersten Schritt sollte „Präsenz Schweiz“ damit beauftragt werden, in einer gross angelegten Inseratekampagne in ganz Europa, über die Vorzüge des schweizerischen Steuersystems zu informieren. Weiter ist das Bankkundengeheimnis so rasch wie möglich in der Bundesverfassung zu verankern. Und schliesslich ist ein Katalog von möglichen Retorsionsmassnahmen zu erstellen, die dann zu ergreifen sind, wenn Vertreter anderer Staaten die Souveränität unseres Landes infrage stellen.

Der Zweck heiligt nicht alle Mittel

Eine der wichtigsten Tugenden des Gesetzgebers ist, bzw. wäre das Masshalten. Von vornehmer Zurückhaltung ist leider immer weniger zu spüren. Unser Parlament, das sich in Zeiten einer weltweiten Finanzkrise leidenschaftlich mit dem Handel von Katzenfellen beschäftigt, liebt nichts mehr als Details. Das entbindet von der Auseinandersetzung mit dem Grundsätzlichen.

Immer mehr macht sich auch die Unsitte breit, mittels Volksinitiative Mikro-Tatbestände regeln zu wollen. So will ein Fanatiker eine bestimmte Kategorie von Fahrzeugen verbieten, während andere aus nicht minder sektiererischen Motiven eine Kategorie von Verbrechen gesondert behandeln wollen. Die Rede ist von der Volksinitiative „Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern“.

Ziel des Volksbegehrens ist es, Kinder besser vor sexuellen oder pornografischen Straftaten zu schützen. Dagegen ist nichts einzuwenden. Doch sollte man nicht zuerst einmal die Frage stellen, wo genau das Problem liegt? Werden Kinder tatsächlich besser geschützt, also weniger häufig Opfer sexueller Gewalt, weil bestimmte Delikte nicht mehr verjähren? Wo bleibt da die Logik?

Liesse sich die Zahl solcher Delikte nicht viel eher vermindern, wenn wir Richter hätten, die zu strafen wissen und ihre Verantwortung nicht auf die Hehrscharen von Psychiatern und Psychologen abwälzen? Oder wäre die Gefahr, dass ein Kind Opfer einer sexuellen Straftat wird, nicht dann geringer, wenn der Strafvollzug wieder den Charakter einer Strafe bekäme und verwahrte Straftäter nicht mehr auf Urlaub geschickt würden? Oder wie abschreckend sind Strafen, wenn die Vollzugsverwaltung alleine schon indem sie von Klienten anstatt von Kriminellen redet, zum Ausdruck bringt, dass Täter in erster Linie Opfer der Gesellschaft sind, denen geholfen werden muss?

Die Volksinitiative „Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern“ ist nicht nur deshalb abzulehnen, weil sie falsche Hoffnungen weckt, sondern vor allem deshalb, weil sie die Dogmatik des Strafgesetzbuches über den Haufen wirft. Es herrscht in unserem Land die allgemeine Übereinkunft, dass das höchste rechtsgut, das der Staat zu schützen hat, das menschliche Leben ist. Da Tötungsdelikte verjähren, ohne dass dies von irgendjemandem in Frage gestellt würde, darf es ganz einfach nicht sein, dass weniger schlimme Delikte für unverjährbar erklärt werden.

Hinzu kommt, dass Bundesrat und Parlament der Volksinitiative einen praktikablen und ausgewogenen Gesetzesvorschlag entgegengestellt haben. Es spricht nicht für politische und demokratische Reife der Initianten, dass sie darauf nicht eingegangen sind.

Die Sache mit der Verantwortung

In Politik und Wirtschaft werden hohe Gehälter in der Regel mit der grossen Verantwortung gerechtfertigt. Im Ernstfall will jedoch niemand mehr etwas davon wissen, Verantwortung zu übernehmen. Dann geht es darum, Verantwortung abzuschieben. Grosser Beliebtheit erfreut sich auch, Probleme mit Geld zuzudecken. Das ist besonders dann der Fall, wenn der Staat die Finger im Spiel hat. Dann ist so sicher wie das Amen in der Kirche, dass der Steuerzahler zur Kasse gebeten wird. Die persönliche Beamtenhaftung ist hingegen praktisch aufgehoben und kommt höchstens noch bei schweren deliktischen Vergehen zur Anwendung. Schlichte Dummheit oder Unfähigkeit genügen also nicht um Staatsangestellte ins Recht fassen zu können. Nicht einmal, wenn sie die gerade wieder hoch gepriesenen Aufsichtspflicht des Staates aufs Schwerste verletzen.

  • Moritz Leuenberger wird sich nicht einmal dafür rechtfertigen, geschweige denn dafür verantworten, müssen, dass er es – entgegen eines klaren gesetzlichen Auftrags – unterlassen hat, zu prüfen, ob der Swissair die liquiden Mittel für zwei Jahre Flugbetrieb ohne Einnahmen wirklich zur Verfügung stehen.
  • Adolf Ogi wird nie dafür zur Rechenschaft gezogen werden, dass er das Schweizervolk mit seiner NEAT-Vorlage in ein finanzielles Debakel stürzte. Ein Desaster nota bene, das absehbar war. Otto Stich hat jedenfalls davor gewarnt.
  • Kein Politiker und kein Finanzminister wird je dafür zur Verantwortung gezogen werden, dass sich die Schulden der Eidgenossenschaft seit 1990 mehr als verdreifacht haben.
  • Niemand wird sich je dafür verantworten müssen, dass die Kosten für die letzte Landesausstellung, von der ausser Rechnungen nichts hängen blieb, geradezu explodiert sind, und sämtliche Versprechen diesbezüglich gebrochen wurden.

Was reden unsere Politiker also immer von Verantwortung?

 

Die Exekutive hat zu vollziehen, sonst nichts

Im Grunde ist die Sache mit der Gewaltenteilung sehr einfach: Die Legislative bestimmt, was die Exekutive umzusetzen hat, und die Justiz wacht über die Einhaltung der Gesetze. Höchste Gewalt ist also das Parlament, die Legislative, zu der wir in unserer Referendumsdemokratie der Einfachheit halber auch das Volk zählen wollen.

 

Immer mehr Staatsdiener der Exekutive bekunden allerdings Mühe mit der Aufgabe „nur“ zu „vollziehen und zu verwalten“, wie es die Verfassung von ihnen verlangt. Nicht nur Bundesräte, sogar Stadtpräsidenten gebärden sich immer mehr wie Monarchen. Ja selbst ausgemusterte Armeechefs fühlen sich legitimiert, die Bundesversammlung (gemäss BV die oberste Gewalt des Bundes) zu beschimpfen. Und neuerdings kritisieren Regierungsräte sogar Volksentscheide in anderen Kantonen. Sie haben dazu mit der Konferenz der Kantonsregierungen sogar eine eigene Organisation ins Leben gerufen. Die eigenen Parlamente wurden dazu selbstredend nicht einmal befragt.

 

Noch grotesker wird es freilich auf Stufe EU, wo Demokratie bloss als lästig empfunden wird. Die Exekutiven der Mitgliedstaaten haben sich vereinigt und agieren ohne demokratische Kontrolle. Die Parlamente haben immer mehr bloss noch die Aufgabe, das umzusetzen, was in Brüssel beschlossen wird. Dass man sie dort entsprechend gering schätzt, liegt auf der Hand. Auch die Brüsseler Bürokraten verteilen lieber Zensuren, als im eigenen Zuständigkeitsbereich Probleme zu lösen. Ein besonders schönes Beispiel lieferte in diesen Tagen EU-Handelskommissar Peter Mandelson, als er die Ablehnung des milliardenschweren Pakets durch den US-Kongress scharf kritisierte. Die Abgeordneten seien „von allen guten Geistern verlassen“. Was fällt dem Mann eigentlich ein?

 

Die NZZ und die Freiheit

Es sollte häufiger 1. August sein. Einmal pro Jahr ist zu wenig, denn zum 1. August kann man sogar in der NZZ wieder einmal etwas über Freiheit und Unabhängigkeit lesen. Fast so wie früher.

Dieses Jahr machte sich Redaktorin Monika Rosenberg (rom.) Gedanken zur Lage der Nation, und sie tat das in einer Art und Weise, mit der sie sich in den Augen ihrer Kolleginnen und Kollegen der Komplizenschaft mit der SVP zumindest verdächtig machte. Allerdings: „Une fois n’est pas coutume“, wie die Franzosen sagen, und zum Glück für die NZZ ist nur einmal im Jahr 1. August. Den Rest des Jahres kann man also getrost weiterhin alles gut schreiben, was die SVP schlecht findet und umgekehrt.

In ihrem bemerkenswerten Artikel mit dem Titel „Freiheit als Wegwerfartikel“ führt rom. zahlreiche politische Fehlentwicklungen der letzten Jahre auf. Das ist verdienstvoll. Allerdings: In jedem der von ihr erwähnten Beispiele vertraten die NZZ und die ihr nahe stehende FDP die freiheitsfeindliche Position, und jedes Mal kassierte die SVP entsprechend Prügel.

Hilfsdienst-Armee

Zur Armee schrieb rom. Folgendes: „Das Land ist nach wie vor von lauter Freunden umzingelt, und es kann sich eine Armee leisten, die sich beim Planieren von Skipisten und mit Hilfsdiensten bei eidgenössischen Jodler- und Schwingfesten Lorbeeren holt. Ob diese Armee auch noch in der Lage wäre, das Land wenn nötig militärisch zu verteidigen, daran zweifeln manche – und zwar nicht erst seit den jüngsten Turbulenzen in der Führung.“ Das ist so richtig, dass man glatt vergessen könnte, dass die NZZ, und eben auch die FDP, jede einzelne Armeereform der letzten 20 Jahre – also auch Ausland- und Subsidiäreinsätze – stramm mitgetragen haben. Nicht nur das: Wichtige Grundsatzpapiere zur Ausrichtung der Armee wurden sogar von einem NZZ-Redaktor verfasst. Entsprechend unkritisch daher die Haltung gegenüber dem VBS und deren Vorstehern. Wichtiger als die Landesverteidigung war jahrelang das Ziel, die SVP zu demütigen und ihr an der Urne oder im Parlament Niederlagen zu bereiten. Dies mit dem Ergebnis, dass heute das die Armee befürwortende Lager gespalten ist, und die Linke in Fragen der Landesverteidigung den Ausschlag gibt.

Splitterpartei in der Regierung

Die glückliche Schweiz gönne sich, so rom. weiter, „seit neustem auch noch eine Regierung, in der eine in Wahlen nie bestätigte Splitterpartei zwei von sieben Mitgliedern stellt.“ Im internationalen Vergleich sei dies „ein weiterer helvetischer Sonderfall oder eher ein Kuriosum, auf das man nicht unbedingt stolz“ sein könne. Ach wirklich? Hat die NZZ jemals vor dieser absehbaren Entwicklung gewarnt? Hat man je lesen können, dass es ein Fehler wäre, den einzigen Unternehmer, der in seinem Departement aufgeräumt und den Einfluss der Verwaltung zurückgedrängt hat, aus dem Bundesrat abzuwählen? Dieser Aspekt ist vor allem darum von Bedeutung, weil es rom. selbst ist, die kritisch feststellt, dass die Politik eines eher schwachen Bundesrats und einer tendenziell immer stärkeren Verwaltung „in die Irre“ führt.

Wohlfühlbundesrat

Ziemlich beschönigend wird weiter festgestellt, dass sich „die Regierung derzeit nicht in Bestform präsentiert.“ Ebenfalls zutreffend kritisiert die Redaktorin, dass sich die Medien weniger mit der Qualität der Regierungsarbeit als mit der Qualität der menschlichen Beziehungen zwischen den Regierungsmitgliedern beschäftigten – als ob es politisch relevant wäre, dass sich die Bundesräte und Bundesrätinnen mögen.

Auch an dieser Stelle ist ein Einwand fällig, denn auch im Hause NZZ misst man der Harmonie in der Landesregierung grosses Gewicht bei. So schrieb Inlandchef Matthias Saxer – also roms. Vorgesetzter – vor wenigen Tagen in einem Kommentar zur Affäre Schmid/Nef: „Schmids Schweigen im Bundesrat spricht Bände über das Klima des Misstrauens im damaligen Gremium.“ Damit sollte entschuldigt werden, dass der VBS-Chef, allen Harmoniebekundungen zum Trotz, seine Kollegen im Bundesrat im Zusammenhang mit der Vergabe eines der höchsten Ämter des Landes eine wichtige Information vorenthalten hat. Auf perfide Art und Weise insinuierte er gleichzeitig eine Verantwortung von Christoph Blocher.

Mehr Staat weniger Freiheit

Jedes Wort von rom. kann man unterschreiben. Etwa wenn beklagt wird, wie „grundlegende Werte wie individuelle Freiheit, Eigenverantwortung und gezielte Solidarität“ erodierten und „schleichend durch staatliche Bevormundung und Zwangssolidarität“ ersetzt würden. Doch wo bleibt die Unterstützung der NZZ, wenn die SVP alleine auf weiter Flur den Einflussbereich des Staatsapparats zurückzudrängen versucht? Wenn sie zu diesem Zweck dem Staat die finanziellen Mittel beschränken will? Erst vor einiger Zeit hat ein Kollege von rom. die Kritik der SVP am immer grösser werdenden Staat als unstatthaft zurückgewiesen. Es gehe nicht an, den Staat zu kritisieren, schliesslich habe man ihm so wichtige Errungenschaften wie die Pressefreiheit zu verdanken. Als wäre die Pressefreiheit nicht ein Schutzrecht vor staatlicher Einflussnahme auf die Medien!

Staatskinder – also doch!

rom. hat auch absolut Recht, mit ihren Ausführungen zur staatlichen Kinderbetreuung, womit „nicht nur verantwortungsbewusste Eltern ihrer Selbstbestimmung beraubt“, sondern „auch die Kinder missbraucht“ würden, „indem man sie bereits im Vorschulalter quasi zu Integrationshelfern oder Sozialarbeitern“ mache.“ Ist das nicht genau das, was Ueli Maurer sagt, und wofür er von der NZZ als Frauenfeind und Ewiggestriger gebrandmarkt wurde? Und hat das Haus NZZ nicht jede Vorlage zur ausserfamiliären Familienbetreuung unterstützt als Beispiel der guten Zusammenarbeit innerhalb der „Koalition der Vernunft“, die auf die Ausgrenzung der SVP abzielt?

Eine Lanze für die Freiheit des Denkens

Wohltuend auch die Ausführungen über „staatliche Beglückungstechnokraten“, „Zwangssolidarität“ und die Auswirkungen einer Präventionspolitik, die auf eine Bevormundung des erwachsenen Bürgers hinausläuft. Sehr verhalten kommt hingegen die Kritik der Antirassismuskommission daher. Hier wird nur festgehalten, dass „gnadenlos abgestraft“ werde, wer es wage, an dieser Kritik zu üben. Ein Meister in der Disziplin „Verteidigung-der-Antirassismuskommission-und-von-Georg-Kreis-vor-Angriffen-der-SVP“ ist übrigens ein weiterer Redaktionskollege von rom., er heisst Christoph Wehrli und ist genau einer, der „bei auftauchenden sektoriellen Problemen umgehend generelle Verbote“ fordert. Also genau das tut, wovor rom. warnt.

Ist der Artikel von rom. bloss ein freiheitliches Feuerwerk, das rasch abgebrannt und verraucht ist, oder ist er Anzeichen dafür, dass man sich bei der „alten Tante“ von der Falkenstrasse auf bürgerliche Grundwerte zurückbesinnt? Hoffentlich müssen wir nicht ein ganzes Jahr warten, bis wir uns beim Lesen der NZZ das nächste Mal am Geist des 1. August erfreuen können.