Auch im Disput um den Vorrang von Völker- und nationalem Recht geht es in Tat und Wahrheit – wen wundert’s? – um den Beitritt zur EU, dem Paradies der internationalistischen Linken. Auf Weg dorthin stellt die direkte Demokratie eine hohe „Beitrittshürde“ dar. Darum singen die Internationalisten plötzlich das Hohelied des Völkerrechts, ohne das wir angeblich in den Zustand der Barbarei zurückfielen. Dabei ist offensichtlich, dass der Weg der Schweiz, der auf Volkssouveränität und Eigenverantwortung basiert, den Menschen mehr Freiheit und Wohlstand garantiert, als zentralistisches System mit einer Machtelite, die sich der demokratischen Kontrolle zu entziehen sucht.
Noch vor wenigen Jahren mass auch das Bundesgericht unserer nationalen Souveränität noch einen Stellenwert bei. So im so genannten „Schubert-Fall“, wo es folgenden Grundsatz aufstellte: Wenn ein (neueres) Bundesgesetz einem (älteren) Staatsvertrag widerspricht und der Gesetzgeber ausdrücklich den Widerspruch zwischen Staatsvertrag und innerstaatlicher Norm in Kauf genommen hat, so sei das Bundesgericht an das Bundesgesetz gebunden. An diesem Konzept sollte nicht gerüttelt werden.
Das Problem im Zusammenhang mit der EMRK ist in erster Linie ihre Auslegung durch weltfremde Richter, die immer mehr Rechte usurpieren, von denen vor der Ratifizierung nie die Rede war. Niemand hätte 1974 geglaubt, dass es der Schweiz einmal von fremden Richtern verboten würde, Schwerkriminelle des Landes zu verweisen.
Um den EMRK-Apologeten entgegenzukommen, schlage ich vor, den gesamten Text der EMRK telquel ins schweizerische Recht zu übernehmen. Im Gegenzug sollten diese der Kündigung der Konvention zustimmen. Damit würde automatisch das Bundesgericht zuständig. Dann bräuchte die Bundesversammlung nur noch gute Richter zu wählen, und wir hätten wieder ein Bundesgericht, das für einen souveränen Staat zuständig ist.