Archiv der Kategorie: Politische Korrektheit / Meinungsäusserungsfreiheit

Herrscher über „Stil und Botschaft“

Noch einer, der einst das Verbieten verbieten wollte, ist vom Paulus zum Saulus geworden: Genosse Bundesrat Moritz Leuenberger hat „alles Verständnis“ für ein Verbot des umstrittenen Plakats zur Anti-Minarett-Initiative. Es gehe aber um die alte Frage, wie eine liberale Gesellschaft mit einer intoleranten Strömung umgehe.

Hin und wieder die Bundesverfassung zur Hand zu nehmen, würde Moritz Leuenberger gut anstehen. Dort findet sich nämlich in Artikel 5 der Satz, dass „Grundlage und Schranke staatlichen Handelns“ das Recht sei. Mit anderen Worten: Wofür ein Bundesrat Verständnis hat oder wofür er kein Verständnis hat, ist vollkommen irrelevant. Massgeblich ist das Recht. Und diese Bestimmung hat genau den Zweck, zu verhindern, dass unsere Freiheit von Launen unserer Exekutivpolitiker abhängt. Sie setzt dem Absolutismus Schranken und zwingt zur Beachtung der Gesetze. Im Falle der Meinungsäusserungsfreiheit ist die Sache sogar sehr simpel. Sie darf nur eingeschränkt werden, wenn ansonsten eine – konkrete – Gefährdung des Staates droht, etwa in Kriegszeiten. Bloss die Hosen voll zu haben, genügt nicht.

So zumindest sollte es in einer liberalen – ich bevorzuge den Begriff „freiheitlichen“ – Gesellschaft sein. Leuenberger behauptet zwar, es gehe ihm darum, diese vor intoleranten Strömungen zu schützen, doch denkt er dabei an die Falschen. Sind diejenigen, die auf demokratischem Weg für ihre Freiheit einstehen, intolerant? Oder sind diejenigen die Toleranten, die Botschaften stürmen, Menschen bedrohen und umbringen, weil sie sich wegen einiger Karikaturen beleidigt fühlen?

Als Politiker verfolgt Moritz Leuenberger natürlich eine politische Agenda. Ist es tatsächlich nur sein glühender Anti-Amerikanismus, der ihn dazu veranlasst, die Errungenschaften der Aufklärung über Bord zu werfen? Oder ist es tatsächlich die Angst vor islamistischem Terrorismus?

Noch wesentlich schwerwiegender ist allerdings, was im Tages-Anzeiger von heute zu lesen ist: Da unterhält sich Silvio Temperli mit der Zürcher Stadtpräsidentin Corine Mauch darüber, dass es der Stadtrat soeben abgelehnt hat, das Plakat zu verbieten. Frau Mauch machte jedoch klar, dass sie sowohl die initiative als auch das Plakat selbst ablehnt. Darauf Temperli: „Wenn sie Stil und Botschaft des Plakats ablehnen, müssten sie es konsequenterweise verbieten.“ Weiter wirft er der Stadtpräsidentin vor, die Gelegenheit verpasst zu haben, „ein Zeichen zu setzen“. Im gleichen Blatt, das Silvio Berlusconi praktisch täglich vorwirft, seine Medienmacht zu missbrauchen, wird ein obrigkeitliches Machtwort gefordert. Unglaublich!

Man stelle sich einmal vor, jemand aus der SVP würde fordern, Auftritte von Marthaler, Schlingensief oder Hirschhorn zu verbieten, weil deren „Stil und Botschaft“ nicht gefällt. – Das sollte reichen um zu zeigen, wie unreflektiert, ja debil Temperlis Aussage ist. Ein Journalist, der keinen Sinn für die Bedeutung des freien Wortes und Ausdrucks hat, hat seinen Beruf verfehlt.

Unerträgliche Selbst-Zensur

Die Antirassismusgesetzgebung war von Anfang an als Waffe gegen den politischen Gegner konzipiert, und genau so wird sie nun eingesetzt. Dass jemand wie Georg Kreis das neue Abstimmungsplakat der SVP kritisiert, kann darum nicht überraschen. Der Mann hat sich sein Leben lang der herrschenden Kaste angedient und selbstständiges Denken durch politisch korrekte Phrasendrescherei ersetzt.

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Georg Kreis und seine Zensurbehörde sind nur Lakaien im Dienste staatlicher Gesinnungsschnüffelei, wie man sie sonst nur in totalitären Systemen antrifft. Zum Beispiel in Saudi-Arabien, das Kreis vor den Angriffen der SVP in Schutz nimmt, und das er vermutlich um die Kompetenzen seiner Religionspolizei (motawa’s) beneidet. Schon für das öffentliche Tragen eines Kreuzes drohen dort massiven Strafen. Die Swissair durfte wegen des Schweizerkreuzes am Heckruder nicht landen. Das EDA führt in seien Reisehinweisen zu dem Land Folgendes aus: „Verboten sind unter anderem die Beleidigung des Islam sowie der politischen und religiösen Führung, das Fotografieren von Regierungsgebäuden und militärischen Einrichtungen, Einfuhr, Besitz, Handel und Konsum von alkoholischen Getränken sowie aussereheliche und gleichgeschlechtliche Beziehungen. Frauen ist das Lenken eines Fahrzeugs untersagt. Zuwiderhandlungen werden streng bestraft (Gefängnis, Stockschläge etc.). Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Es kann selbst die Todesstrafe verhängt werden. Die Haftbedingungen sind bedeutend härter als in der Schweiz.“

Man kann Georg Kreis nicht einmal verübeln, dass er sich zum Richter über die freie Meinungsäusserung emporgeschwungen hat. Genau wie ein Pyromane mit den Streichhölzern, die man ihm in die Hand gedrückt hat, ein Haus anzündet, wüten Kreis und seine Kommission mit den gesetzlichen Kompetenzen, die ihm in einer Volksabstimmung zugestanden wurden. Allerdings führte der Bundesrat 1994 in den Abstimmungserläuterungen aus: „Das Recht auf freie Meinungsäusserung bleibt selbstverständlich gewährleistet. Blosse Gesinnungen oder private Äusserungen sind keinesfalls verboten.“ Dass man bundesrätliche Beteuerungen vor Tisch anders liest, ist seit der EWR-Abstimmung leider der Normalfall.

Solange Georg Kreis noch keine öffentlichen Verbrennungen durchführen darf, braucht man ihn nicht weiter zu beachten. Weit schwerwiegender als sein Gerede ist die Selbstzensur, der sich ein Teil unserer Medienschaffenden freiwillig unterwirft. Das ist überraschend, denn diese Branche lebt von der Freiheit, und sie sollte sich hüten, diese als staatlichen Gnadenakt zu betrachten. Freiheit erhält man nicht geschenkt. Für seine Freiheit muss man täglich einstehen. Anderer Meinung ist scheinbar Tages-Anzeiger Co-Chefredaktor Res Strehle, der im Chor mit Georg Kreis ein Verbot des besagten SVP-Plakats fordert. Man kann kaum glauben, dass der Mann einst durch die Strassen zog und das Verbieten verbieten wollte. Offensichtlich braucht es wenig Macht, um sich davon korrumpieren zu lassen.

Ausgewogenheit à la DRS

Das muss es sein! Die Redaktorinnen und Redaktoren unserer zwangsgebührenfinanzierten Staatsmedien schliessen Wetten darüber ab, wie häufig und massiv sie die Sendekonzession verletzen können, ohne dafür belangt zu werden. Anders ist die einseitige Berichterstattung kaum zu erklären.

Eine Entwicklung ist allerdings festzustellen: Man gibt sich bei Radio und Fernsehen DRS heutzutage nicht einmal mehr Mühe, die eigene Voreingenommenheit zu kaschieren. Man fühlt sich dermassen im Besitz der absoluten Wahrheit, dass alle, die anderer Meinung sind, falsch liegen müssen. Dementsprechend verdienen sie keinerlei Berücksichtigung.

Heute Morgen ging es in den Frühnachrichten um den Besuch des russischen Präsidenten Dmitri Medwedew, bzw. um die zum Ritual verkommene Menschenrechtsfrage. Auf den Einwand unseres früheren Botschafters Thomas Borer, dass es sich schlecht mache, erst vor Gadaffi auf die Knie zu fallen, um dann ein paar Tage später Medwedew zu kritisieren, wurde nicht eingegangen. Ebenso kam kein Vertreter der Schweizer Wirtschaft zu Wort, der auf die Bedeutung guter Beziehungen für Schweizer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätte hinweisen können.

In sozialistischen Gutmenschenmedien kommen natürlich in erster Linie sozialistische Gutmenschen zu Wort. Zu Medwedew durfte sich zuerst GSoA-Gründer Andreas Gross äussern. Auf ihn folgte GSoA-Vorstandsmitglied Josef Lang, der seinem Genossen in Bezug auf das Moralisieren nichts schuldig blieb.

Eine ausgewogene Berichterstattung zeichnet sich nach allgemeinem Verständnis dadurch aus, dass immer auch die Gegenseite zu Wort kommt. Unter Linken ist das anders: Wenn zum Beispiel ein SP-Nationalrat etwas sagt, so ist der Ausgewogenheit nach sozialistischem Empfinden Genüge getan, wenn sich darauf ein Grüner Nationalrat äussern darf. Dass beide das Gleiche sagen, stört unter Genossen nicht – Im Gegenteil, das ist erwünscht.

Theater um Schnupfspruch

Nichts gegen Schnupfen. Doch niemand wird mir widersprechen, wenn ich sage, dass Schnupfen nicht gerade die intelligenteste Freizeitbeschäftigung ist. Dementsprechend sollten auch die intellektuellen Erwartungen an Schnupfsprüche nicht zu hoch angesetzt werden.

Nun muss aber der Schnupfspruch eines Urnäscher Jodelchörlichs von enormer Bedeutung sein. Es ist zu vermuten, dass er die nationale Sicherheit gefährdet, sonst hätte es die Geschichte unmöglich auf die Titelseite der letzten SonntagsZeitung geschafft.

Bevor sie sich das braune Zeugs die Nasenlöcher hochzogen, sprachen die Urnäscher also:

„Hinter dicken Klostermauern vögeln Mönche wie die Bauern,
nur der Abt in seiner Zelle reibt wie wild an seiner Schelle,
und er fluchte und er grollte, weil es ihm nicht kommen wollte,
dann nahm er die Bibel und schlug sie sich über die Zwiebel,
denn in der Bibel steht geschrieben, du sollst deine Feinde lieben,
damit ist gemeint der Schnupftabak und nicht das gottverdammte Jugopack.“

Da Politik und Medien seit Langem dem Konzept frönen, sich umso intensiver mit einer Sache zu beschäftigen, bzw. sich darüber zu echauffieren, je unwichtiger sie ist, gab es ein grosses Theater. Sogar der Hohepriester der politischen Korrektheit, Oberzensor Georg Kreis, fühlte sich zu einer Stellungnahme berufen.

Richtig, ihn störte nicht im Geringsten, dass sich ein reformierter Jodelclub auf obszöne Art und Weise über katholische Priester und Mönche lustig macht. Im konfessionell gespaltenen Appenzell ist dieser Umstand zwar von einer gewissen Bedeutung, doch mit onanierenden und kopulierenden Mönchen lässt sich seit Boccaccios Decamerone höchstens noch bei Journalisten eine Regung erzeugen.

Man muss also Kreis für einmal Recht geben, dass er dazu nichts gesagt hat. Trotzdem ist er kein Philosoph. Dazu hätte er auch in Bezug auf den Satz zum „gottverdammten Jugopack“ schweigen müssen. Das tat er nicht. Er empfahl eine Entschuldigung. Das ist eine Sanktion, die in der Gesetzesbestimmung, für deren Einhaltung Kreis zu sorgen hat gar nicht vorgesehen: Entweder ist eine Aussage, will rassistisch, verboten, oder sie ist erlaubt. Das zu entscheiden ist Sache des Richters. Weder die Antirassismus-Kommission noch deren Präsident haben das Recht, nach Gutdünken weitere Massnahmen und Sanktionen zu fordern.

Die Geschichte bestätigt einmal mehr, worum es mit der Antirassismus-Gesetzgebung in Wirklichkeit geht: Es ist ein Instrument zur Bekämpfung und Einschüchterung des politischen Gegners. Aus diesem Grund wird man von kreiss und seinen Kumpanen auch nie zu hören bekommen, ihre „Arbeit“ sei erfolgreich, der Rassismus sei rückläufig, denn dadurch würden sie sich selbst für überflüssig erklären und eine sprudelnde Einnahmequelle zum Versiegen bringen.

Fakten sind für viele eine lästige Sache

Wer in sämtlichen Meldungen über Strafhandlungen die Nennung der Täterherkunft fordert, mag dies aus politischen Gründen tun. Ideologisch verblendet handelt hingegen, wer darauf aus Gründen der Political Correctness kategorisch verzichtet. Ein Medium würde seinem Auftrag in beiden Fällen nicht gerecht. Zu Recht würde man es der Irreführung, ja der Manipulation seines Publikums bezichtigen. Wobei das Unterdrücken von Fakten klar schwerer wiegt. Denn Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert, wie schon der englische Schriftsteller und Kritiker Aldous Huxley feststellte. Über Fakten ist dort zu berichten, wo es Sinn macht.

Niemand käme auf die Idee, zu fragen, ob sich Straftäter nach der Marke ihrer Autos kategorisieren lassen. Ebenso will niemand wissen, ob Linkshänder in unseren Gefängnissen überproportional vertreten sind. Auch der Haarfarbe von Delinquenten wird keinerlei Bedeutung beigemessen. Es muss also einen Grund geben, weshalb– insbesondere im Zusammenhang mit Gewaltdelikten – nach der Nationalität beziehungsweise nach der Herkunft von Straftätern gefragt wird.

Die Erklärung dafür liegt auf der Hand: Wir haben ein Problem mit Zuwanderern aus dem Balkangebiet, der Türkei und Afrika. Diese Personengruppen sind in unseren Gefängnissen überproportional häufig anzutreffen und belasten unsere Sozialwerke wesentlich stärker, als es ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung entsprechen würde. Es lässt sich nicht wegdiskutieren, dass es eine bestimmte Gruppe von Ausländern ist, die uns Schwierigkeiten bereitet, während andere geradezu Muster gelungener Integration sind. Beides verdient Erwähnung. Nur wer keinerlei Interesse daran hat, die offensichtlichen Probleme zu lösen oder ihnen in der irrigen Annahme, dadurch benachteiligten Menschen zu helfen sogar Vorschub leistet, kann sich dagegen sträuben, einen Sachverhalt offen und unvoreingenommen zu diskutieren. Doch dazu sind Fakten unerlässlich. Bloss losgelöst von Tatsachen über die Ungerechtigkeit der Welt zu plaudern, mag seinen Reiz haben und das Herz eines jeden Gutmenschen höher schlagen lassen, es trägt aber nicht das Geringste zur Problemlösung bei. Gerade vermeintlich lösungsorientierte Personen sollten das eigentlich wissen.

Wer Entscheidungen zu treffen hat, sollte dies möglichst aufgrund einer soliden Faktenlage tun. Kein Arzt würde eine Operation vornehmen, ohne vorher abgeklärt zu haben, was dem Patienten genau fehlt. Und wenn die Nationalbank die Leitzinsen festlegt, erwarten wir alle, dass sie dies auf der Basis möglichst gefestigter volkswirtschaftlicher Daten tut. Genau gleich verhält es sich, wenn Fragen über Personenfreizügigkeit, Familiennachzug oder Einbürgerungen anstehen. Wenn Fakten unterschlagen werden, können keine richtigen Entscheide gefällt werden. Es sei denn aus Zufall, der sich selten als Glücksfall herausstellt.

In unserem Nachbarland Frankreich lässt sich sehr genau verfolgen, wohin politische Korrektheit führt. In der Grande Nation ist es nämlich verboten, Daten über die Herkunft und Religion von Zuwanderern zu erfassen. Dies hat dazu geführt, dass keinerlei brauchbares statistisches Material über die desolaten Zustände in den berüchtigten Banlieues vorliegt. Solches wäre aber wichtig, um nur schon Ansätze für Lösungen entwickeln zu können. Und nur wer das allnächtliche Anzünden von Autos als gelebtes Brauchtum oder Vorstufe zur sozialistischen Weltrevolution betrachtet, wird sich dem verschliessen.

Es ist kindisch, wenn sich Medienschaffende spitzbübisch freuen, dass einer kriminellen Bande auch Schweizer angehören. Diesen Umstand zu kolportieren, bereitet offenbar weit weniger Mühe. Der Hinweis ist jedoch wertlos, denn relevant ist nicht die Nationalität, sondern die kulturelle Herkunft eines Täters. Darum darf ein Hinweis auf einen allfälligen «Migrationshintergrund» nicht fehlen. Ansonsten dient es höchstens der «Verschönerung der Statistik». Hierzu liefert Mark Twain das passende Schlusswort: «Fakten sind eine lästige Sache, Statistiken sind da schon gefügiger.»
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Erschienen in „Der Landbote“ vom 31. August 2009

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