Nun ist es amtlich: Schaffhauser Schülerinnen und Schüler schneiden bei den kantonalen PISA-Resultaten am besten ab. Die Zürcher erreichten die tiefsten Mittelwerte der gesamten Deutschschweiz.
Einerseits ist dieses Ergebnis nicht überraschend, denn schliesslich beträgt der Wähleranteil der SVP im Kanton Schaffhausen fast 40 Prozent im Vergleich zu 33,9 Prozent im Kanton Zürich. Schaffhausen ist eben ein ländlicher Kanton, und auch im Schulwesen herrschen noch normale Verhältnisse. Es wird gelehrt und gelernt statt experimentiert. Für Kuschelpädagogik und zahllose Versuchsreihen einer ausser Rand und Band geratenen Bildungsbürokratie bleibt kaum Platz.
Auf den zweiten Blick ist das Resultat dennoch erstaunlich, denn es macht klar, dass die freisinnig-sozialdemokratische Bildungspolitik punkto Qualität versagt – und das trotz enorm hoher Kosten. Brauchbares Zahlenmaterial ist nur wenig vorhanden, oder es wird unter Verschluss gehalten. („Man kann nicht vergleichen, denn bei einigen Gemeinden ist der Abwart mitgerechnet“.) Doch nur schon ein oberflächlicher Blick in die Bildungsstatistik 2005 (neuere Zahlen sind von unserer Verwaltung, deren Kernkompetenz das Wachsen ist, nicht zu erhalten.) macht deutlich, dass Schaffhausen mit deutlich weniger Geld pro Schüler deutlich bessere Resultate erzielt.
Die hilflos wirkende Entschuldigung seitens der Bildungsdirektion, Zürich sei darum so schlecht, weil es am meisten fremdsprachige Kinder habe, ist geradezu grotesk. Das Fremdsprachen-Problem besteht zwar tatsächlich und wird insbesondere von der SVP seit Jahren angeprangert, doch gerade die sozialdemokratische Bildungsdirektorin und ihre internationalistischen Freunde wehren sich gegen jede Abhilfe. Im Gegenteil, sie verschärfen das Problem noch durch Personenfreizügigkeit, Masseneinbürgerungen und Schlendrian im Asylwesen.
Die Neue Zürcher Zeitung empfiehlt die Volksinitiative der SVP „Schluss mit der Schuldenwirtschaft zu Lasten unserer Kinder!“ mit folgendem Kommentar zu Ablehnung:
„Milchbüchlein
Es ist ein beliebter politischer Trick, private und öffentliche Haushalte gleichzusetzen: Was sich privat nicht gehöre – Schulden machen zum Beispiel -, dürfe sich auch der Staat nicht erlauben. Mit diesem Trick operiert die SVP in ihrer Volksinitiative «Schluss mit der Schuldenwirtschaft zulasten unserer Kinder». Privatisierungsgewinne und Ausschüttungen der Nationalbank müssten «direkt und vollumfänglich» für den Schuldenabbau verwendet werden, verlangt sie. Wobei offen bleibt, was «direkt» bedeutet. Soll der Kanton automatisch Staatsanleihen zurückzahlen, sobald er von der Nationalbank Geld erhält? Und riskieren, dass er später für neues Geld mehr bezahlen muss?
Aber der Kanton ist ohnehin kein Privathaushalt, die Staats- keine Milchbüchleinrechnung: Wenn der Kanton Schulden macht, ist das nicht von vornherein des Teufels, sondern in vielen Fällen notwendig. Grossprojekte wie der Durchgangsbahnhof Löwenstrasse oder die Westumfahrung Zürich lassen sich nicht allein aus Steuererträgen und anderen Einnahmen finanzieren – dafür braucht es Fremdkapital. Sie sind im Übrigen nicht der angeblichen Ausgabenfreudigkeit der Verwaltung zu verdanken, sondern dem Willen des Zürchervolks und seiner Vertreter im Rathaus. Dass die Höhe der Verschuldung nicht unbegrenzt zunehmen darf, wird von niemandem bestritten. Der Blick zurück zeigt ja auch, dass der Schuldenberg in den letzten zehn Jahren kleiner geworden ist. Und zwar um deutlich mehr als um die 1,6 Milliarden Franken aus dem Nationalbank-Golderlös, die 2005 in die Zürcher Staatskasse flossen.
Im Weiteren verlangen die Initianten eine Verschärfung der Ausgabenbremse: Der gesetzlich vorgeschriebene mittelfristige Haushaltausgleich müsse ohne Privatisierungsgewinne und Nationalbank-Erträge erreicht werden. Dieser Zusatz ist unnötig, die Bremse wirkt bereits in ihrer heutigen Form; das haben die beiden Sparpakete der jüngsten Vergangenheit gezeigt. Es besteht deshalb kein Grund, den Handlungsspielraum der Politik weiter einzuschränken. kg.
Dienstag, 4. November 2008:
Die Medienagentur „Kleinreport“ verbreitet folgende Nachricht:
„NZZ baut Stellen ab
Die «Neue Zürcher Zeitung» (NZZ) startet «ein umfassendes Restrukturierungs- und Kostensenkungsprogramm». Von den Massnahmen seien sämtliche Bereiche betroffen, teilte der Verlag am Dienstag mit. Dabei werde es auch zu einem Abbau von Arbeitsplätzen kommen, wobei dieser in erster Linie durch natürliche Fluktuation, Frühpensionierungen und die Streichung offener Stellen erfolgen soll. Es werde jedoch auch zu Kündigungen kommen.
Als Grund für die Massnahmen nennt die NZZ die Erschütterungen auf den internationalen Finanzmärkten und die sich deutlich verschlechternde realwirtschaftliche Entwicklung. Als Folge davon seien die Erträge im Inserate- und Stellenmarkt zurückgegangen.
Als der Klein Report um 14.30 Uhr an der Falkenstrasse nachfragen wollte, wie viele Personen betroffen seien, konnte noch niemand Stellung nehmen, da gerade die Mitarbeitenden informiert wurden.“
______________
Der Hinweis des NZZ-Kommentators kg., man könne öffentliche und private Haushalte nicht miteinander vergleichen, wirkt vor diesem Hintergrund geradezu irreal und peinlich. Es ist angesichts der traurigen Nachricht aus dem Hause NZZ müssig zu fragen, ob man mit der viel geschmähten Milchbüchleinrechnung besser dastünde. Auf jeden Fall steht es den Damen und Herren von der Falkenstrasse momentan schlecht an, kluge Ratschläge zu erteilen. Vielmehr hätten Sie Grund, vom hohen Ross herabzusteigen.
Noch ein Tipp: Wenn eine Zeitung in Schwierigkeiten gerät, so könnte das unter Umständen an der Zeitung liegen.
Die Neue Zürcher Zeitung empfiehlt die Volksinitiative der SVP „Schluss mit der Schuldenwirtschaft zu Lasten unserer Kinder!“ mit folgendem Kommentar zu Ablehnung:
„Milchbüchlein
Es ist ein beliebter politischer Trick, private und öffentliche Haushalte gleichzusetzen: Was sich privat nicht gehöre – Schulden machen zum Beispiel -, dürfe sich auch der Staat nicht erlauben. Mit diesem Trick operiert die SVP in ihrer Volksinitiative «Schluss mit der Schuldenwirtschaft zulasten unserer Kinder». Privatisierungsgewinne und Ausschüttungen der Nationalbank müssten «direkt und vollumfänglich» für den Schuldenabbau verwendet werden, verlangt sie. Wobei offen bleibt, was «direkt» bedeutet. Soll der Kanton automatisch Staatsanleihen zurückzahlen, sobald er von der Nationalbank Geld erhält? Und riskieren, dass er später für neues Geld mehr bezahlen muss?
Aber der Kanton ist ohnehin kein Privathaushalt, die Staats- keine Milchbüchleinrechnung: Wenn der Kanton Schulden macht, ist das nicht von vornherein des Teufels, sondern in vielen Fällen notwendig. Grossprojekte wie der Durchgangsbahnhof Löwenstrasse oder die Westumfahrung Zürich lassen sich nicht allein aus Steuererträgen und anderen Einnahmen finanzieren – dafür braucht es Fremdkapital. Sie sind im Übrigen nicht der angeblichen Ausgabenfreudigkeit der Verwaltung zu verdanken, sondern dem Willen des Zürchervolks und seiner Vertreter im Rathaus. Dass die Höhe der Verschuldung nicht unbegrenzt zunehmen darf, wird von niemandem bestritten. Der Blick zurück zeigt ja auch, dass der Schuldenberg in den letzten zehn Jahren kleiner geworden ist. Und zwar um deutlich mehr als um die 1,6 Milliarden Franken aus dem Nationalbank-Golderlös, die 2005 in die Zürcher Staatskasse flossen.
Im Weiteren verlangen die Initianten eine Verschärfung der Ausgabenbremse: Der gesetzlich vorgeschriebene mittelfristige Haushaltausgleich müsse ohne Privatisierungsgewinne und Nationalbank-Erträge erreicht werden. Dieser Zusatz ist unnötig, die Bremse wirkt bereits in ihrer heutigen Form; das haben die beiden Sparpakete der jüngsten Vergangenheit gezeigt. Es besteht deshalb kein Grund, den Handlungsspielraum der Politik weiter einzuschränken. kg.
Dienstag, 4. November 2008:
Die Medienagentur „Kleinreport“ verbreitet folgende Nachricht:
„NZZ baut Stellen ab
Die «Neue Zürcher Zeitung» (NZZ) startet «ein umfassendes Restrukturierungs- und Kostensenkungsprogramm». Von den Massnahmen seien sämtliche Bereiche betroffen, teilte der Verlag am Dienstag mit. Dabei werde es auch zu einem Abbau von Arbeitsplätzen kommen, wobei dieser in erster Linie durch natürliche Fluktuation, Frühpensionierungen und die Streichung offener Stellen erfolgen soll. Es werde jedoch auch zu Kündigungen kommen.
Als Grund für die Massnahmen nennt die NZZ die Erschütterungen auf den internationalen Finanzmärkten und die sich deutlich verschlechternde realwirtschaftliche Entwicklung. Als Folge davon seien die Erträge im Inserate- und Stellenmarkt zurückgegangen.
Als der Klein Report um 14.30 Uhr an der Falkenstrasse nachfragen wollte, wie viele Personen betroffen seien, konnte noch niemand Stellung nehmen, da gerade die Mitarbeitenden informiert wurden.“
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Der Hinweis des NZZ-Kommentators kg., man könne öffentliche und private Haushalte nicht miteinander vergleichen, wirkt vor diesem Hintergrund geradezu irreal und peinlich. Es ist angesichts der traurigen Nachricht aus dem Hause NZZ müssig zu fragen, ob man mit der viel geschmähten Milchbüchleinrechnung besser dastünde. Auf jeden Fall steht es den Damen und Herren von der Falkenstrasse momentan schlecht an, kluge Ratschläge zu erteilen. Vielmehr hätten Sie Grund, vom hohen Ross herabzusteigen.
Noch ein Tipp: Wenn eine Zeitung in Schwierigkeiten gerät, so könnte das unter Umständen an der Zeitung liegen.
Es ist keine Erscheinung unserer Zeit, dass sich Professoren und andere – echte und selbsternannte – Experten der Macht andienen, ja sich zu Huren der Mächtigen machen. Die Geschichte ist voll von Beispielen. Im 3. Reich hatten selbst so brillante Staatsrechtler wie Carl Schmitt keine Mühe damit, den „Willen des Führers“ als rechtliche Grundlage zu anerkennen und zur Basis ihrer Überlegungen zu machen. Wer von den Mächtigen abhängig ist, stellt sich ihnen nicht in den Weg. Intellektuelle und akademische Redlichkeit hin oder her.
Das beste Mittel, um dieser Entwicklung zu begegnen, ist eine funktionierende Demokratie. Und Voraussetzung dafür wiederum ist das Recht, seine Meinung frei äussern zu dürfen. Es ist darum das Natürlichste auf der Welt, dass Demokratie und freie Meinungsäusserung von den Mächtigen und ihren eifrigen Handlangern als lästig, wenn nicht gar bedrohlich empfunden werden. Beides müsse Grenzen haben, heisst es dann. Und als basierte nicht unser ganzer Staat auf dem Willen der Bürger und damit auf demokratischer Grundlage, wird postuliert, das Stimmvolk, das hierzulande immer noch als souverän bezeichnet wird, müsse sich an die Regeln des Rechtsstaates halten. Und wo man sich noch scheut, zum offenen Angriff gegen die direkte Demokratie überzugehen, fordert man deren „Verwesentlichung“ – oder man wählt den Umweg über die Gerichte. An willfährigen Experten und Richtern mangelt es den Mächtigen nie.
Auch der Kampf gegen die freie Meinungsäusserung kommt voran: Um in der Ausländer- und Asylpolitik das Terrain vorzubereiten, wurde eigens eine Antirassismus-Gesetzgebung eingeführt, ein Gesinnungsstrafrecht, ein Fremdkörper in einer freiheitlichen Rechtsordnung. Und nur noch „Experten“ wie Georg Kreis, die sich den politischen Verhältnissen und dem jeweiligen Zeitgeist rascher anpassen als ein Chamäleon, bestreiten noch, dass das Strafrecht als Waffe in der politischen Auseinandersetzung dient. Gleichzeitig lässt sich keinerlei positive Auswirkung der Strafnorm belegen. Im Gegenteil, die Rassismusberichte von Hans Stutz werden jedes Jahr dicker.
Der lösungsorientierte Professor Müller
Wer die Macht hat, braucht nicht zu denken. Er setzt durch, was er für richtig hält. Rechtfertigen muss er sich nicht. Und wenn, hat er dafür seine Helfer. Helfer wie Professor Georg Müller, der jüngst einen Beweis seiner Flexibilität lieferte. Gefragt, ob es beim Entscheid des Nationalrats, die Immunität von SVP-Präsident Toni Brunner aufzuheben, nicht auch um eine politische Frage gehe, gab er gegenüber Radio DRS zu Protokoll, dass dem selbstverständlich so sei, gerade weil es sich eben auch eine politische Frage handle, sei schliesslich die Bundesversammlung zuständig.
Die Antwort ist insofern bemerkenswert, dass Georg Müller einer der Ersten war, die sich mit der Rechtsnatur von Einbürgerungen befassten. Ihm ist es unter anderem zu verdanken, dass Einbürgerungen heute ein reiner Verwaltungsakt sind. Müller war sich auch nicht zu schade, die Resolution zu unterzeichnen, in der eine Schar von Staatsrechtlern zur Ablehnung der Einbürgerungsinitiative der SVP aufriefen.
Hätte Georg Müller den berühmten Einbürgerungsentscheid des Bundesgerichts kritisch auf seine Tragweite hin untersucht, anstatt sich lediglich an der Aussicht auf Masseneinbürgerungen und der damit einhergehenden Senkung des Ausländeranteils zu berauchen, hätte er festgestellt, dass die Lausanner Richter im Grunde nichts anderes getan haben, als den Schutz vor staatlicher Willkür zum höchsten Rechtsgut zu erheben. Wenn das wirklich so gewollt gewesen wäre, müsste also Toni Brunner konsequenterweise den Entscheid des Nationalrats auf Willkür überprüfen lassen können. Genau das hat aber das Bundesgericht in einem anderen Fall unter Berufung auf das untergeordnete Organisationsgesetz abgelehnt. Und was den Fall von Christoph Blocher angeht, der seinerseits eine gerichtliche Überprüfung der Vorkommnisse rund um die GPK verlangt, meldeten sich die Professoren, unter anderem auch Georg Müller, wieder zu Wort: „Wo kämen wir denn da hin, wenn da jeder gegen demokratische Institutionen klagen könnte?“ Jemand erkannte in dieser Anrufung eines Gerichts sogar den Versuch, den Rechtsstaat auszuhebeln. Selbstverständlich blieb derartiger Unsinn in professoralen Kreisen unwidersprochen.
Die Föderation Islamischer Dachorganisationen in der Schweiz (FIDS) und die Koordination Islamischer Organisationen der Schweiz (KIOS) kritisieren das Bundesgerichtsurteil, wonach auch muslimische Schüler am Schwimmunterricht teilzunehmen haben. KIOS-Präsident Farhad Afshar bezeichnet es gar als unzulässig, die Integration über den Verfassungsgrundsatz der Religionsfreiheit zu stellen.
Tatsächlich wäre es bedenklich, das rechtlich kaum fassbare Anliegen nach Integration einem verfassungsmässigen Grundrecht gegenüberzustellen und diesem sogar vorzuziehen. Das hat das Bundesgericht aber gar nicht getan, obwohl dies von oberflächlich arbeitenden Journalisten so kolportiert worden ist. Das Bundesgericht ist lediglich dem uralten Grundsatz nachgekommen, wonach die Berufung auf ein verfassungsmässiges Recht nicht von der Erfüllung verfassungsmässiger Pflichten entbindet. Wäre dem nicht so könnte beispielsweise jemand behaupten, seine Religion verbiete das Bezahlen von Steuern. Es leuchtet ein, dass Derartiges – im Interesse des Gemeinwesens – nicht sein darf.
Gegen einen Dialog mit Muslimen ist nichts einzuwenden. Bei aller Offenheit, ist jedoch unmissverständlich klar zu machen, dass unsere freiheitliche Rechtsordnung, die auf den Werten der Aufklärung basiert, nicht zur Disposition steht. Das haben alle, die hier leben wollen, zu akzeptieren. Ansonsten steht es ihnen frei, sich einen anderen Aufenthaltsort zu suchen.
Deutschland ist ein unruhiger Nachbar. Im letzten Jahrhundert wechselte im Durchschnitt alle 20 Jahre das System: Kaiserreich, „Drittes Reich“, Bundesrepublik und DDR und schliesslich das wiedervereinigte Deutschland nach 1989.
Geliebt war Deutschland nie. Das Land glaubte darum immer wieder, sich mit den Mitteln der Macht Respekt verschaffen zu müssen. Im Kaiserreich hiess es, man verlange lediglich auch einen „Platz an der Sonne“. Unter Hitler wurde das Hegemoniestreben mit dem Bedarf nach „Lebensraum im Osten“ begründet. Und heute heisst es wohl, man verlange auch „ein Stück vom Speck“. Vom Speck, in dem sich die Schweiz und andere Länder wie Maden tummelten.
Die jüngsten Angriffe Deutschlands gegen die Schweiz und deren Rechtsordnung, die zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterzeihung differenziert, sind ungehörig. Von Vertretern eines Landes, das den Geheimdienst einsetzt, um in Gestapo-Manier auf illegale Art und Weise Daten über die eigenen Bürger zu beschaffen, brauchen wir uns Derartiges nicht gefallen zu lassen. Die Herren Steinbrück und Konsorten sollten sich zunächst einmal Gedanken darüber machen, weshalb Geld aus Ihren Ländern abgezogen wird. Genau wie jede andere Flucht hat nämlich auch die Steuerflucht konkrete Ursachen. Und diese liegen im Kompetenzbereich der deutschen Regierung.
Was ist zu tun?
Der Bundesrat macht es nicht schlecht, wenn er gelassen bleibt und den Vorladungen zu den deutsch-französischen Schauprozessen keine Folge leistet. Doch das wird nicht lange genügen. Die Schweiz muss sich zur Wehr setzen. In einem ersten Schritt sollte „Präsenz Schweiz“ damit beauftragt werden, in einer gross angelegten Inseratekampagne in ganz Europa, über die Vorzüge des schweizerischen Steuersystems zu informieren. Weiter ist das Bankkundengeheimnis so rasch wie möglich in der Bundesverfassung zu verankern. Und schliesslich ist ein Katalog von möglichen Retorsionsmassnahmen zu erstellen, die dann zu ergreifen sind, wenn Vertreter anderer Staaten die Souveränität unseres Landes infrage stellen.
Alleine schon durch den Umstand, dass Genosse Bundesrat Leuenberger regelmässig in seinem Blog über die Ungerechtigkeit der Wellt sinniert, ist schon fragwürdig. Zumindest für diejenigen, die dem Kollegialitätsprinzip noch einen Wert beimessen. Wenn man dann aber noch liest, was Moritz Leuenberger schreibt, fragt man sich, seit wann wir im Bundesrat eine kommunistische Mehrheit haben.
Zu Recht echauffiert sich Moritz Leuenberger über „so genannte Topmanager die jede Dimension und Verhältnismässigkeit verloren und ihren masslosen Vorstellungen von Renditen und „Löhnen“ gefrönt hätten“. Doch sollte man nicht erwarten können, dass wer so moralisiert, wenigstens in seinem Zuständigkeitsbereich für Ordnung sorgt? Weit gefehlt! Genosse Leuenberger findet nichts dabei, dass ein SBB-Verwaltungsratspräsident im Halbtagsamt so viel verdient, wie ein Bundesrat im Vollamt. Was soll in diesem Zusammenhang der Verweis auf das Marktübliche? Wie viele SBBs haben wir in der Schweiz? Wenn es um die eigenen Freunde geht, werden offensichtlich andere moralische Massstäbe angesetzt.
Besser keine Aufsicht, als eine für die Leuenberger verantwortlich zeichnet
Dann folgen das übliche Verspotten freiheitlicher Positionen sowie die Lobpreisung staatlicher Interventionen und Regulierungen. Hier ist vor allem von Interesse, was ausgelassen, bzw. verschleiert wird: Im Falle „Swissair“ oblag die Aufsicht nämlich dem Bundesrat Leuenberger unterstellten Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Dieses hätte unter anderem zu prüfen gehabt, ob das Unternehmen so liquid ist, dass es zwei Jahre lang ohne Einnahmen fliegen kann. Wir wissen, wie die Geschichte ausging. In diesem Fall hat nicht nur die – staatliche – Aufsicht versagt, nicht einmal als vom Wertverlust direkt betroffener Hauptaktionär hat der Staat seine Verantwortung wahrgenommen. Im Gegenteil, die Versager der ersten Runde haben auf Kosten der Steuerzahler eine neue Fluggesellschaft gegründet, die dann unter dem Preis ins Ausland verscherbelt werden musste. Und siehe da: Plötzlich rentiert das Unternehmen.
Im Grunde ist die Sache mit der Gewaltenteilung sehr einfach: Die Legislative bestimmt, was die Exekutive umzusetzen hat, und die Justiz wacht über die Einhaltung der Gesetze. Höchste Gewalt ist also das Parlament, die Legislative, zu der wir in unserer Referendumsdemokratie der Einfachheit halber auch das Volk zählen wollen.
Immer mehr Staatsdiener der Exekutive bekunden allerdings Mühe mit der Aufgabe „nur“ zu „vollziehen und zu verwalten“, wie es die Verfassung von ihnen verlangt. Nicht nur Bundesräte, sogar Stadtpräsidenten gebärden sich immer mehr wie Monarchen. Ja selbst ausgemusterte Armeechefs fühlen sich legitimiert, die Bundesversammlung (gemäss BV die oberste Gewalt des Bundes) zu beschimpfen. Und neuerdings kritisieren Regierungsräte sogar Volksentscheide in anderen Kantonen. Sie haben dazu mit der Konferenz der Kantonsregierungen sogar eine eigene Organisation ins Leben gerufen. Die eigenen Parlamente wurden dazu selbstredend nicht einmal befragt.
Noch grotesker wird es freilich auf Stufe EU, wo Demokratie bloss als lästig empfunden wird. Die Exekutiven der Mitgliedstaaten haben sich vereinigt und agieren ohne demokratische Kontrolle. Die Parlamente haben immer mehr bloss noch die Aufgabe, das umzusetzen, was in Brüssel beschlossen wird. Dass man sie dort entsprechend gering schätzt, liegt auf der Hand. Auch die Brüsseler Bürokraten verteilen lieber Zensuren, als im eigenen Zuständigkeitsbereich Probleme zu lösen. Ein besonders schönes Beispiel lieferte in diesen Tagen EU-Handelskommissar Peter Mandelson, als er die Ablehnung des milliardenschweren Pakets durch den US-Kongress scharf kritisierte. Die Abgeordneten seien „von allen guten Geistern verlassen“. Was fällt dem Mann eigentlich ein?
Ja, es ist schon über 20 Jahre her: 1984 wurde die Quaibrücke am Zürcher Bellevue in einer spektakulären Aktion verschoben. Über Nacht wurde eine parallel aufgebaute Brücke an die Stelle der alten geschoben. Am anderen Morgen rollte der Verkehr schon wieder als sei nichts gewesen. In der Tat eine tolle Leistung unserer Ingenieure.
Und heute? Im Jahr 2008 unter der Regentschaft des angeblich wirtschaftsfreundlichen Stadtpräsidenten Elmar Ledergerber braucht es fast vier Monate, um ein paar Tramgeleise zu ersetzen. Kann das sein?
Im Prinzip nein. Wenn sich eine Stadtregierung allerdings die Schikanierung des Individualverkehrs aufs Banner geschrieben hat, dann ist das sehr wohl möglich. Dann kommt es sogar vor, dass wichtige Verkehrsachsen „beruhigt“ werden, indem man sie durch eine Fussgängerzone führt. Und wer nicht einmal davor zurückschreckt, Menschen als lebendige Verkehrsschikanen einzusetzen, wird auch keine Sekunde zögern, Baustellen „zu pflegen“, um Autofahrern das Leben schwer zu machen.
Der Club der kantonalen Bildungsdirektoren legiferiert nicht nur ohne gesetzliche Grundlage, er verteilt auch Zensuren an Kantone, die es wagen von der gerade aktuellen politischen Doktrin abzuweichen. Auch dies geschieht ohne jede gesetzliche Legitimation, als würde das Verfassungsrecht des Bundes und des Kantons nicht genau das verlangen. Es gibt im Kanton Zürich keine gesetzliche Bestimmung, die dem Regierungsrat das Recht zugesteht einen Entscheid des Souveräns eines anderen Standes zu kommentieren – selbst wenn dies über den Umweg des Sekretariats der Direktorenkonferenz geschieht. „Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist; sie üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind“, heisst es kurz und knapp in der Bundesverfassung. Wie kommen also die Delegierten der Bildungsindustrie, zu denen die meisten Bildungsdirektoren mittlerweile geworden sind, dazu, die Ablehnung des HarmoS-Konkordats kritisch zu kommentieren? Wohl aus Arroganz oder fehlendem Respekt vor demokratischen Gepflogenheiten.
Kein Wort zu Steuersenkungen
Wichtige Entscheide in anderen Kantonen scheint man im Kaspar Escher Haus hingegen nicht einmal zur Kenntnis genommen zu haben, obwohl die Finanzdirektorin bei der Vorstellung des regierungsrätlichen Steuerkonzepts, das eine kaum spürbare Entlastung bringt, versprach, man werde die Entwicklung im Auge haben und, falls nötig, reagieren. Nun haben vergangenes Wochenende die St. Galler die Steuern auf breiter Front gesenkt (ca. 210 Mio. CHF), die Urner die „Flat Rate Tax“ eingeführt (ca. 27 Mio. CHF) und die Nidwaldner die Handänderungssteuer abgeschafft (ca. 16 Mio CHF). Auch diese Entscheide sind von der Zürcher Regierung nicht zu kommentieren – wohl aber zur Kenntnis zu nehmen. Landauf, landab hat man gemerkt, was es braucht, um im Steuerwettbewerb erfolgreich bestehen zu können. In Zürich scheint man sich damit zu begnügen, dass das Forschungsinstitut BAK Basel Economics, das vor kurzen einen lukrativen Auftrag für das kantonale Steueramt ausführen durfte, Zürich als die attraktivste Wirtschaftsregion Europas bezeichnet. Auch wenn ein Kompliment aus Basel besonders wertvoll ist, sollte unsere Regierung deswegen nicht vergessen, dass noch einiges an Hausaufgaben ansteht.